Altersteilzeit und freiberufliche Tätigkeit
Darf in der aktiven Phase der Altersteilzeit eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden? Wenn ja, in welchem Umfang ist das möglich und was ist zu beachten?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage kann nur in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag beurteilt werden (Höhe, Dauer, Konkurrenzverbot). Dies gilt auch für die passive ATZ, weil man da möglicherweise auch nicht "frei" ist.
Der Fragesteller muß natürlich auch die steuerlichen und möglicherweise sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beachten (Beitragspflicht für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung?).

Auf jeden Fall dem Arbeitgeber dies mitteilen bzw. mit diesem klären. Kann sonst zu Problemen führen. Weiterführende Informationen sind hier zu finden Werbung durch Support gelöscht