Altersteilzeit und freiberufliche Tätigkeit

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage kann nur in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag beurteilt werden (Höhe, Dauer, Konkurrenzverbot). Dies gilt auch für die passive ATZ, weil man da möglicherweise auch nicht "frei" ist.

Der Fragesteller muß natürlich auch die steuerlichen und möglicherweise sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beachten (Beitragspflicht für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung?).

Auf jeden Fall dem Arbeitgeber dies mitteilen bzw. mit diesem klären. Kann sonst zu Problemen führen. Weiterführende Informationen sind hier zu finden Werbung durch Support gelöscht