Wie läuft das steuerlich beim Ehegattensplitting, wenn die Gattin eine kleine Erwerbsminderungsrente bezieht?

1 Antwort

Hallo,

Steuer auf die Erwerbsminderungsrente fällt seit 2005 an ( falls sie den Grundfreibetrag übersteigt) und hängt davon ab, in welchem Jahr man zum ersten Mal die Rente bezog.

zB. Rentner seit:  

2010 / 60 % davon werden besteuert. Ab 2015 sind es schon 70 % die versteuert werden. (Pro Jahr also 2%)