Wie läuft das steuerlich beim Ehegattensplitting, wenn die Gattin eine kleine Erwerbsminderungsrente bezieht?
Guten Abend,
meine Partnerin und ich werden im Dezember dieses Jahres noch Heiraten.
Meine Partnerin bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente von ca. 250€. Ich bin voll Berufstätig.
Durch das Ehegattensplitting (Steuerklasse 3 für mich und 5 für meine Parterin) und die damit verbundene Steuernachzahlung für das Jahr soll die Flitterwochen Reise finanziert werden.
Hat die Erwerbsminderungsgrenze meiner Parnerin ein einfluss auf die höhe der Nachzahlung? Wird sie irgendwie gegengerechnet?
Schöne Grüße Christof
1 Antwort
Hallo,
Steuer auf die Erwerbsminderungsrente fällt seit 2005 an ( falls sie den Grundfreibetrag übersteigt) und hängt davon ab, in welchem Jahr man zum ersten Mal die Rente bezog.
zB. Rentner seit:
2010 / 60 % davon werden besteuert. Ab 2015 sind es schon 70 % die versteuert werden. (Pro Jahr also 2%)