Wo muss ich eine freiberufliche Tätigkeit als Babysitterin anmelden?

3 Antworten

Babysitten ist keine freiberufliche Tätigkeit, deshalb musst Du das als Gewerbe anmelden (wenn die Auftraggeber denn partout kein Arbeitsverhältnis wollen).

Anmelden im Bürgerbüro/Bezirksamt/Rathaus

Es geht vermutlich um den 400€/Woche-Job?

Welchen Umfang hat die Tätigkeit denn? Der Gelegenheitssitter wird doch nach BAT (=Bar auf Tatze) bezahlt. Oder willst Du als Tagesmutter tätig werden?