Also mit einer Nachzahlung rechne ich nicht. ALG1 ist soweit ich weis steuerfrei, die Abfindung wie du schriebst war geregelt und Steuern werden in 02/2016 eingezogen. Erstattung wäre möglich, wenn du in 2016 relevante und abzugsfähige Ausgaben in der Steuererklärung 2016 angibst. :) Ich muss allerdings sagen, dass ich da kein "Steuerfachmann" bin, auch wenn ich auf diesem gebiet Erfahrungen mitbringe...

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Kommt drauf an in welchen Teil Russlands du reisen möchtest. :) Da gibt es sehr große Unterschiede... Dollars (in Bar) sind sehr beliebt, damit kommst du immer weiter und nicht nur bei Händlern :) Ich selber komme aus Russland...

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Das beste fürs erste wäre die Kündigung des ESM Vertrages. Das wäre für Deutschland und andere Leistungsstarke EU Mitglieder gut, für schwächere EU Mitglieder eher schlecht. Es ist die Frage, was dir lieber ist. :) Langfristig werden wir mit dem westlichen Schuldgeldsystem alle Probleme haben (Mit Ausnahmen der Banken wie üblich, denn die verwalten unser Geldsystem). Bis dahin konkurrieren wir miteinander nur und unsere Konkurrenzfähigkeit im Binnenmarkt ist derzeit gut und wird bei Austritt eher benachteiligt...

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Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

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100 Euro vom Einkommen sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus wird zu 80% angerechnet. Kindergeld wird vollständig angerechnet. Allerdings gibt es für das Kind auch ALG2 (Sozialgeld).

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I.d.R. kann der Empfänger es spätestens am nächsten Bankwerktag einsehen. Er kann umgehend erneut eine Lastschrift versuchen, allerdings müsste er dann die ggf. neue Gebühren für die erneute Lastschriftrückgabe selbst tragen. Daher werden die meisten Gläubiger es nicht erneut versuchen, sondern schriftlich mahnen und vollstrecken.

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Bei einem Vertragsabschluss sind alle relevanten Details/Konditionen angegeben, auch online. Bitte diese noch mal genau durchlesen... ^^

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Wie auch immer die Zahlen ausfallen, es wird um einiges weniger sein, als uns vermittelt wird. Schließlich braucht die Politik Gründe, um weitere Steuererhöhungen bzw. Haushaltskürzungen zu begründen. Das könnte mit den Flüchtlingen begründet werden. War nur ein mögliches Beispiel :)

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Also ggf. solltest du es etwas genauer schreiben, ich habe es so verstanden, dass es dir nicht um die Kündigung geht, sondern um die Abmahnungen, Arbeitsbescheinigung und ggf. Sperrfrist? Andere beziehen sich eher auf die Kündigung.. Nun ja, wie dem auch sei... Für das ALG reicht die Kündigung, ich nehme an, dort ist nur die Probezeit als Grund angegeben, soweit alles rechtens und es sollte kein Sperrfrist drohen. Arbeitsbescheinigung ist aber kein Arbeitszeugnis, dort werden nur Zeiten, etc. eingetragen. Gegen die Abmahnungen kannst du separat vorgehen, die Frage ist nur, ob es sich lohnt, denn das Beschäftigungsverhältnis ist ja mithin ordnungsgemäß beendet worden wie ich es verstanden habe...

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Ich würde da jetzt nicht viel hineininterpretieren. Um wie viel Geld geht es? Eine Feinunze kostet nicht die Welt, so etwa um die 1000 Euro?, ich denke da kosten Gebrauchtwagen viel mehr und die Händler kaufen täglich Gebrauchtwagen bei Kunden ab und zahlen in Bar.

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