Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

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