Ich erhalte aus Rechtsstreit durch (Anerkenntnis der Pflegekasse) eine Nachzahlung von Pflegegeld u. erhalte Grundsicherung, wird die Nachzahlung angerechnet?

2 Antworten

wird das Monatliche Pflegegeld jetzt dann angerechnet?

nein ... das darf nicht angerechnet werden.

wird die Nachzahlung jetzt angerechnet?

das ist zu klären - inwieweit schuldest Du Dritten für ihre Leistungen der Pflege noch "Entlohnung" oder "Aufwandsentschädigung"?

Hallo wenn das Monatliche Pflegegeld nicht angerechnet werden darf dann müsste doch die Nachzahlung auch nicht angerechnet werden, weil meine Partner nach wie vor alles macht.

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@Samira001

Problem ... bei Dir darf das Pflegegeld nicht angerechnet werden - bei dem mit Dir in einer BG lebenden Partner allerdings als Einkommen schon.

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Auf jeden Fall musst Du aufgrund Deiner Mitwirkungspflicht alle Zahlungseingänge denen mitteilen/bekanntgegeben!

Wovon die sowieso über kurz oder lang Kenntnis erhalten.