Fehler bei der Berechnung der Grundsicherung?

3 Antworten

Ist das korrekt ?

Ja diese Möglichkeit hat das JC ..... Verrechnungen überzahlter Lesistung oder Rückführung von Darlehen über "Küzungen" der monatlichen Zahlungen in Höhe vo regelmäßig 10% des Regelsatzes.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rueckforderung-leistungen-sozialrecht-45-abs-2-sgb-x-vertrauensschutz/

.....du kannst dem Bescheid evtl. (?) noch widersprechen.(es gibt Fristen, schau in den Bescheid)

Dies solltest du auch, denn man kann nicht von dir erwarten, dass du einen kompletten Monat, so gänzlich ohne finanzielle Mittel überbrücken musst.

deiwel13 
Fragesteller
 20.04.2020, 20:09

Das hast Du falsch verstanden, Ich zahle 30 E monatlich von der Grundsicherung an das Amt zurück.

Mfg

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Maerz2019  20.04.2020, 20:19
@deiwel13

Das was richtig hier beantwortet wurde, kommentierst Du ja ganz geflissentlich nicht, weil Du das nicht hören bzw. lesen willst. Das JC kann ja gar nicht mehr mehr alles wegkürzen, weil das Bundesverfassungsgericht am 5. November 2019 dem ein Riegel vorgeschoben hat.

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Das Amt prüft ja auch nicht monatlich, ob du überzahlt wurdest. Irgendwer muss das Geld ja dann erstatten, wenn du überzahlt wurdest... und da du es warst, musst du es erstatten.

Du hast dich ja vorher auch nirgendwo beschwert, das du zu viel Geld hattest, oder?

deiwel13 
Fragesteller
 20.04.2020, 19:59

Ich habe es wirklich nicht gemerkt, daher habe ich mich auch nicht beschwert ! Es geht mir aber auch hauptsächlich darum, dass mir jetzt durch die Rückzahlung nicht einmal mehr die Grundsicherung zum leben habe !

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correcta  20.04.2020, 20:08
@deiwel13

Sieh es so: vorher hattest du mehr als die Grundsicherung zum leben.

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Maerz2019  20.04.2020, 20:21
@deiwel13

Du hat 30,- € weniger als den Regelsatz. Du sprichst aber hier so, als wenn Dir alles genommen worden wäre. Vielleicht kannst Dir mal einen Nebenjob suchen, wenn Du noch fit bist. In systemrelevanten Bereichen werden händerringend Helfer gesucht. Dann sind Dir die 30,00 auch irgendwann egal.

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Gaenseliesel  20.04.2020, 20:42
@Maerz2019

genau 😴

denn geschrieben wurde....

" Das heißt jetzt für mich, dass ich nicht einmal die Grundsicherung im Monat erhalte." 😴 rrrrr 😤

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deiwel13 
Fragesteller
 20.04.2020, 21:50
@Maerz2019

Offentsichtlich kennst Du Dich nicht mit den Bedingungen für den Erhalt von Sozialhilfe nach SDGBII aus, denn ich bin Schwerbeschädigt und aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen ! Wenn Du nicht auch auf die Grundsicherung angewiesen bist, kannst Du auch nicht nachvollziehen, was in dieser finanziellen Lage 30 € bedeuten !

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