Also mit einer Nachzahlung rechne ich nicht. ALG1 ist soweit ich weis steuerfrei, die Abfindung wie du schriebst war geregelt und Steuern werden in 02/2016 eingezogen. Erstattung wäre möglich, wenn du in 2016 relevante und abzugsfähige Ausgaben in der Steuererklärung 2016 angibst. :) Ich muss allerdings sagen, dass ich da kein "Steuerfachmann" bin, auch wenn ich auf diesem gebiet Erfahrungen mitbringe...
Kommt drauf an in welchen Teil Russlands du reisen möchtest. :) Da gibt es sehr große Unterschiede... Dollars (in Bar) sind sehr beliebt, damit kommst du immer weiter und nicht nur bei Händlern :) Ich selber komme aus Russland...
Das beste fürs erste wäre die Kündigung des ESM Vertrages. Das wäre für Deutschland und andere Leistungsstarke EU Mitglieder gut, für schwächere EU Mitglieder eher schlecht. Es ist die Frage, was dir lieber ist. :) Langfristig werden wir mit dem westlichen Schuldgeldsystem alle Probleme haben (Mit Ausnahmen der Banken wie üblich, denn die verwalten unser Geldsystem). Bis dahin konkurrieren wir miteinander nur und unsere Konkurrenzfähigkeit im Binnenmarkt ist derzeit gut und wird bei Austritt eher benachteiligt...
100 Euro vom Einkommen sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus wird zu 80% angerechnet. Kindergeld wird vollständig angerechnet. Allerdings gibt es für das Kind auch ALG2 (Sozialgeld).
I.d.R. kann der Empfänger es spätestens am nächsten Bankwerktag einsehen. Er kann umgehend erneut eine Lastschrift versuchen, allerdings müsste er dann die ggf. neue Gebühren für die erneute Lastschriftrückgabe selbst tragen. Daher werden die meisten Gläubiger es nicht erneut versuchen, sondern schriftlich mahnen und vollstrecken.
Bei einem Vertragsabschluss sind alle relevanten Details/Konditionen angegeben, auch online. Bitte diese noch mal genau durchlesen... ^^
Wie auch immer die Zahlen ausfallen, es wird um einiges weniger sein, als uns vermittelt wird. Schließlich braucht die Politik Gründe, um weitere Steuererhöhungen bzw. Haushaltskürzungen zu begründen. Das könnte mit den Flüchtlingen begründet werden. War nur ein mögliches Beispiel :)
Also ggf. solltest du es etwas genauer schreiben, ich habe es so verstanden, dass es dir nicht um die Kündigung geht, sondern um die Abmahnungen, Arbeitsbescheinigung und ggf. Sperrfrist? Andere beziehen sich eher auf die Kündigung.. Nun ja, wie dem auch sei... Für das ALG reicht die Kündigung, ich nehme an, dort ist nur die Probezeit als Grund angegeben, soweit alles rechtens und es sollte kein Sperrfrist drohen. Arbeitsbescheinigung ist aber kein Arbeitszeugnis, dort werden nur Zeiten, etc. eingetragen. Gegen die Abmahnungen kannst du separat vorgehen, die Frage ist nur, ob es sich lohnt, denn das Beschäftigungsverhältnis ist ja mithin ordnungsgemäß beendet worden wie ich es verstanden habe...
Der Vermieter müsste dann nachweisen, dass die Wohnung damals renoviert übergeben wurde.
Ich würde da jetzt nicht viel hineininterpretieren. Um wie viel Geld geht es? Eine Feinunze kostet nicht die Welt, so etwa um die 1000 Euro?, ich denke da kosten Gebrauchtwagen viel mehr und die Händler kaufen täglich Gebrauchtwagen bei Kunden ab und zahlen in Bar.