Ich muss ins Pflegeheim. Ich habe den Nießbrauch der Wohnung. Darf meine Tochter in der Wohnung mietfrei wohnen?

3 Antworten

Meiner Meinung nach: Wenn bzw. solange Du die Kosten des Pflegeheims, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, aus anderen Einkünften/Ersparnissen bezahlen kannst, ja.

Kannst Du das nicht, musst Du vermieten - wenn Deine Tochter keine ortsübliche Miete zahlen kann, dann eben an jemand fremdes, denn sonst würdest Du eine Einkunftsquelle, die für die Kosten in Anspruch genommen werden kann, nicht nutzen, was aber vorrangig zu geschehen hat bevor die Allgemeinheit beansprucht wird.

Es kommen aber sicher noch Antworten von Leuten, die sich besser auskennen.

Nein, man kann nicht auf eigene Ansprüche verzichten, weil man lieber Sozialhilfe beziehen möchte. Sämtliche bestehenden Ansprüche sind vorrangig.

Im Prinzip möchtest Du ja quasi die monatlich erzielbare Miete verschenken, um Deine Tochter zu begünstigen und für Dich soll stattdessen der Staat aufkommen. Das geht natürlich nicht.

Wenn Du nicht an Fremde vermieten möchtest, musst Du wohl verkaufen.

Ich nehme an, es gibt nichts zu verkaufen, denn als Eigentümerin bräuchte sie doch kein Nießbrauchsrecht.

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@Eifelia

Ja, kleiner Denkfehler meinerseits. Das Kind könnte die Wohnung verkaufen und das Niessbrauchsrecht der Mutter würde abgegolten ("verkauft") werden, ansonsten keine Löschungsbewilligung für ihr Niessbrauchsrecht.

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Wenn das Sozialamt involviert ist, mußt du dein Nießbrauchsrecht zu Geld machen, um deine Finanzielle Lage abzumildern.

Entweder indem deine Tochter dir die Ortsübliche Kaltmiete zahlt oder in dem sie dir das Nießbrauchsrecht auszahlt(Kaltmiete mal deiner voraussichtlichen noch verbleibenden Lebenszeit)

Nur, wenn du kein Geld vom Amt brauchst und noch genug eigenes Kapital auf der hohen Kante hast um alles selber zu zahlen, kannst du deine Tochter jetzt schon unentgeldlich dort leben lassen.