Nießbrauch, Rechte und Plichten?

1 Antwort

Zu allererst ist der Nießbrauch mal ein Recht des Nießbrauchers.

Es sind hier die §§ 1047 und 1048 des BGB anzuwenden.

http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/1047/1047_BGB_lastentragung.html

Der Nießbraucher ist sogar (wenn es nicht anders vereinbart wurde), die Lasten für in diesem Fall die Wohnung zu zahlen. Wenn sie also neue Fenster haben möchte, so mag sie sich welche einbauen lassen.

Aber wohlbemerkt, alle diese Bedingungen lassen sich in einem Vertrag abändern, oder können durch das Testament besonders gefaßt sein (steht nicht im Sachverhalt).

Ausserdem wichtig:

Ist es ein Nießbrauch, oder ein lebenslängliches Wohnrecht? Das wäre ein Unterschied.