Renovierungskosten für vermietete Wohnung bei der Steuer absetzen als Selbständiger
Ich bin selbständiger Handwerker und habe eine vermietete Eigentumswohnung. Der Mieter ist vor einem halben Jahr gestorben, Erben gab es keine und die Wohnung war verwüstet. Die Renovierungskosten blieben nun an mir hängen. Nun meine Frage: Kann ich die Kosten der einzelnen Handwerksbetriebe in meinen monatlichen Einnahmen - Ausgabenlisten zur Umsatzsteuervoranmeldung meines Betriebes mit angeben damit ich die Mehrwertsteuer gleich wieder hab oder geht das erst bei der Jahresabrechnung?
1 Antwort
Nein weder noch, wenn es sich um Wohnungen handelt. Die Renovierungskosten sind Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und dort inkl. MwSt in der Anlage V anzusetzen, wenn weiterhin die Absicht der Vermietung besteht. Negative Einkünfte aus V+V in dem Jahr können mit anderen positiven Einkünften z. B. aus Gewerbebetrieb verrechnet werden.
Die Renovierungskosten können nicht als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden. Daher kommt es auch nicht zur Abtrennung der Vorsteuer. Den Renovierungskosten stehen keine betrieblichen Einnahmen gegenüber.
können nicht als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden. Daher kommt es auch nicht zur Abtrennung der Vorsteuer.
Richtiges Ergebnis, aber falsche Herleitung. Ob die Umsätze nun aus dem betrieblichen Bereich kommen oder aus dem privaten, ist für die Ertragsteuer wesentlich. Die Umsatzsteuer interessiert sich dafür nicht.
Die Vorsteuer ist deshalb nicht abzugsfähig, weil sie der umsatzsteuerfreien Miete direkt zugeordnet werden kann.