Alters-.Rente und private Kranken-/Pflegeversicherung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Basistarif ist oft keine günstige Lösung, da erstens die Leistungen, auf den Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt sind und der Höchstbeitrag entspricht dem der GKV, das ist nicht wenig - hier 570 Euro monatlich. Du könntest bei Deiner privaten Krankenversicherung noch fragen, ob Du in einen günstigeren Tarif wechseln könntest und dort auf einige Leistungen wie z. B. Chefarztbehandlung, EInzelzimemr etc. verzichten könntest, dann könnte es noch billiger werden. Die Rentnerin könnte - da ihr -wenn sie den Nebenjob mal nicht mehr machen kann- einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen, da käme evtl. ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen heraus. Was mir noch einfällt: wenn Du der privaten Krankenkasse nachweist, daß Du durch die Zahlung des hohen KV-Beitrages finanziell hilfebedürftig wird, dann muß diese (meines Wissens) den Beitrag auf die Hälfte reduzieren. Hierzu habe ich bei google etwas gefunden, den Link hab ich Dir eingefügt. http://www.klausbartl.de/anfragen/4_drs_14913_2_1_3_.pdf

Hallo auch, ich würde auch zu einem §204 nach VVG Tarifwechsel verweisen. Da aus erster Sicht die Krankenversicherung als hoher Kostenposten auffällt. Du kannst hier etwas nachlesen über so ein Tarifwechsel: http://www.wechselinnerhalbderpkv.de/beweggrunde-fur-einen-tarifwechsel/ Da ich in der Familie auch schon so einen ähnlichen, nicht ganz dramatischen Fall hatte, dürfte ich fragen, bei welcher PKV die Rentnerin ist?

Es gibt da auch ein Unternehmen die helfen, weil viele Versicherungsgesellschaften da nicht fair beraten und weniger Leistung zu höheren Selbstbehalt empfehlen... außerdem halten die einen immer hin, sodass man so langsam keinen Nerv mehr dafür besitzt. Aber in der Zwischenzeit weiterhin ihre Beiträge zahlt.

Danke Dir, versichert ist sie bei der Signal-Iduna bereits mit einem SB von 975 €. Wir haben schon versucht mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen aber dies hat bisher nicht viel gebracht.

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@Bigiomi

Über Signal-Iduna weiß ich nichts, ob da irgendwelche Einschränkungen gibt. Wir hatten damals die Hilfe von Widge.de GmbH, hatten damals was in einem Zeitungsbericht darüber gelesen und mal darüber probiert. Weil die Versicherungsgesellschaft uns nicht wirklich helfen wollte, hinhalten und ganz miese Leistungseinbußen sollten wir in Kauf nehmen. Der Vorteil bei Widgede war halt, dass sie kein Geld im voraus verlangen und nur Geld bekommen, wenn man den Tarif gewechselt bekommt. Also konnte man kaum was verlieren bis auf ein wenig Zeit.

Leider konnten die uns nicht helfen, weil wir bei der Debeka versichert waren und es nichts besseres gab laut ihren Nachforschungen. Wie schon getippt, unser Fall ist nicht so dramatisch, aber die Krankenversicherungsbeiträge sind doch ein deutlicher Kostenfaktor.

Wenn du es da mal versuchst, sag mir wie es gelaufen ist, würde mich mal interessieren.

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Nun, es besteht die Möglichkeit einen Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der selben Gesellschaft vorzunehmen. Dabei kann Sie ein Versicherungsberater unterstützen oder eine direkte Anfrage bei der PKV hilfreich sein. Aufgrund der Zahlen wird wohl jegliche staatliche Transferleistung ausgeschlossen sein (wie z.B. Wohngeld, Grundsicherung). Ebenso dürften keine signifikanten Beitragssteigerungen zu erwarten sein, da nunmehr die Altersrückstellungen den BAP entgegenwirken.

Private Krankenversicherung: Vorteile Als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung genießen Sie viele Vorteile, z. B. bei der Arzt- und Krankenhauswahl oder beim Einkommensausfall sowie viele zusätzliche Leistungen, die Sie als gesetzlich Krankenversicherter nicht erhalten.

..aber im Alter möglicherweise teuer Doch gilt dies auch während der Rente? Wenn Sie zum Renteneintritt Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung sind, gibt es kein Zurück mehr: Die Rückkehroption von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung erlischt mit der Vollendung des 55. Lebensjahres, selbst wenn danach Ihr Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt.

Andererseits zahlen Sie auch während der Rente Beiträge zur Krankenversicherung, gerade die im Alter teureren privaten Versicherungen können sich dann als erhebliche Kostenfalle erweisen. Die privaten Versicherer sind zwar verpflichtet, einen Tarif anzubieten, den Beitrag zur Krankenversicherung reduzieren sie in den meisten Fällen nicht da der nicht höher liegt als in der gesetzlichen KV, aber: Dieser Beitrag berechnet sich nach dem höchst möglichen Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und auch die Leistungen sind dann entsprechend geringer. http://ihr-rentenplan.de/html/private_krankenversicherung.html

Pardon, der Link enthält fachlich falsche Aussagen. Insbesonders der letzte Satz ist falsch. In der PKV berechnet sich nichts nach dem Einkommen!

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