Wie ist es bei einer Versteigerung, wenn das Haus mit einer Grundschuld belastet ist?

3 Antworten

Unbekannt:

Bei der Versteigerung in ein Grundstück dürfen die dem bestrangig betreibenden Gläubiger im Range vorgehenden  Rechte (z.B. ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch)  nicht beeinträchtigt werden. Es wird deshalb ein Gebot vom Gericht nur zugelassen,wenn es wenigstens alle vorrangigen Rechte und die Versteigerungskosten deckt (geringstes Gebot).

Nochmals: Die Deckung der vorrangigen Rechte erfolgt in erster Linie dadurch, dass sie unverändert bestehen bleiben. Diese Rechte werden im geringsten Gebot im einzelnen ausdrücklich genannt (Übernahmegebot).

Empfehlung: Bei der Feststellung der Versteigerungsbedingungen im Versteigerungstermin durch den Rechtspfleger musst du besonders darauf achten, ob und welche Recht bestehen bleiben. Nicht immer erwirbt der Ersteigerer lastenfrei!

Wenn Du ein Haus in einer gerichtlichen Versteigerung kaufst, bekommst Du es mit sauberem Grundbuch. 

Aus dem Kaufpreis (abzüglich der Kosten der Versteigerung) werden die Gläubiger in der Reihenfolge ihrer Eintragungen befriedigt. Dabei fall meist die Nachrangigen raus, sprich, bekommen nichts.

Braucht Dich nicht zu interessieren, Du hast bezahlt udn fertig.