Zwangsversteigerung Haus, Besitzer unbekannt verzogen, Zwangsräumung oder kalte Räumung

1 Antwort

Icky: Dein "unabhängige Anwalt" wird dir eine zuverlässige Antwort geben. Du kannst auch den Rechtspfleger fragen.

Im übrigen werden die Gerichtbeschlüsse, falls der Schuldner mit unbekannter Adresse verzogenist, öffentlich zugestellt. Der rechtskr. Zuschlagsbeschuss gilt als Räumungstitel.