Wie verhält sich die Kleinunternehmerregelung bei Einnahmen aus dem Ausland?

2 Antworten

Was hat dich dazu bewegt, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn 90 % Deiner Umsätze mit dem Ausland stattfinden?

Umsätze mit Unternehmen, die Ihren Sitz im Ausland haben sind nicht steuerbar, also fällt keine Umsatzsteuer an.

Aber trotzdem hat man den vollen Vorsteurabzug udn das ist in dem Fall bares Geld, auf das Du verzichtet hast.

Aber siehe mein 2. Absatz, die Umsätze sind nicht steuerbar und zählen nicht mit bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes, der für die 22.000,- Euro Grenze gilt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sorry, wer hat dich nur beraten!?!