Bin ich scheinselbständig wenn im 2 Job wenig verdient wird?

4 Antworten

Scheinselbständigkeit hat nichts mit der Anzahl der Auftraggeber zu tun. Es geht darum, ob du tatsächlich selbständig bist oder aufgrund der ganzen Umstände nicht doch abhängig beschäftigt. Um hier Klarheit und Sicherheit zu haben, bleibt nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung.

Worauf du allerdings achten musst ist, dass du rentenversicherungspflichtig bist, wenn du 5/6 deines Umsatzes mit einem Auftraggeber machst. Für die ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann man sich davon befreien lassen. Allerdings nicht rückwirkend.

"Scheinselbständigkeit hat nichts mit der Anzahl der Auftraggeber zu tun."

Bei der Rentenversicherung wird genau das als Erklärung angegeben. Wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist, gehen die von Scheinselbstständigkeit aus.

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@hildefeuer

Das ist aber nicht zwangsläufig so. Wenn die Frage so einfach zu beantworten wäre (indem man auf die Anzahl der Auftraggeber abzielt), wäre die Beantwortung nicht so kompliziert.
Es gibt zum Thema Scheinselbständigkeit nicht DEN allgemeinen Punkt der diese bejaht oder verneint. Es kommt auf den gesamten Kontext an.
Wenn die Rentenversicherung einzig und alleine deswegen entscheidet, dann würde ich Widerspruch einlegen.

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Ich habe Dir doch bereits gesagt, das Du kein Kleingewerbe hast - Du hast ein Gewerbe angemeldet, obwohl Du keines betreibst.

Du bist scheinselbständig und lässt Dich von dem einen Auftraggeber finanziell über den Tisch ziehen.

Und jetzt zum dritten Mal - der Minijob hat damit nichts zu tun.

MrsMurphy Hat dir deine Frage eigentlich minutiös gut erklärt. Ich möchte aber noch beifügen: ich würde dir nicht empfehlen dich bei der Rentenkasse auf ein Statusfeststellungsverfahren dich einzulassen, denn so wie es aussieht hast du nur einen Auftraggeber und dann bist du nicht mehr selbstständig und voll sozialversicherungspflichtig. Selbst der Mindestsatz würdest dein Einkommen von 960 € im Monat das dich verringern. Lass das mal sein!

Fakt ist, jede Art von Selbstständigkeit, also deine nach außen gerichtete und auf Gewinn abzielende Tätigkeit ist Gewerbescheinpflichtig und du bist Selbständig.

So aber nicht richtig. Nur ein Auftraggeber bedeutet nicht zwangsläufig, dass man scheinselbständig ist. Das wäre lediglich ein Anhaltspunkt.
Und ohne Statusfeststellungsverfahren schwebt man in der Luft. Falls tatsächlich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, hat zwar der Nicht-Selbständige Seiten der Rentenversicherung nichts zu befürchten, der Auftraggeber/AG aber umso mehr. Und so etwas kann bei einer Unternehmensprüfung durch die Rentenversicherung immer ans Licht kommen.

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Nur nebenbei: Wie hast Du denn das mit der Krankenversicherung geregelt?

Ich bin über meinen Mann PV und komme da auch nicht mehr raus da ich über 55 J alt bin

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