Offene Rechnungen bei Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit wegen Umzug ins Ausland?

1 Antwort

Hallo,

zum Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit ist eine Aufgabebilanz zu erstellen, in welcher die zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen/Verbindlichkeiten erfolgswirksam berücksichtigt werden und ein Aufgabegewinn/-verlust ermittelt wird. Damit ist der spätere Zahlungsfluss grds. irrelevant (Betriebsaufgabe).

Die Verlegung eines Betriebs ins EU-Ausland steht einer Betriebsaufgabe gleich (§ 16 Abs. 3a EStG).

MfG
-Valeskix