Hat Vermieter bei versehentlicher Nichtzahlung der Miete auch Kündigungsrecht?

4 Antworten

Schauen wir doch einmal ins Gesetz. Da steht, der Mieter muß in Verzug mit der Zahlung von zwei Monatsmieten sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html

Verzug ist ja an sich etwas, was verschuldet sein muß Ich will hier keinen Grundkurs im Schuldrecht halten, ansonsten könnte ich was zu den Besonderheiten bei Geldschulden sagen. Ich machs stattdessen ganz kurz: Du meinst nun, die Nichtzahlung sei unverschuldet in diesem Fall? Wieso schreibst Du dann "dummerweise"? Man muß nicht nur dumm, sondern schon ziemlich blöde sein um nicht zu wissen, dass von TG-Konten kein Geld eingezogen werden kann. Da ich das dem Freund nicht unterstellen will, gehe ich von einer Vermeidbarkeit aus und schon haben wir das Verschulden. Damit wäre die fristlose Kündigung rechtens.

Wie wäre da die Rechtslage gewesen?

Der Grund der Mietrückstände konte dem Vermieter egal sein..

Es war nach Rückstand von 2 Mieten zur fristlosen Kündigung berechtigt, die durch sofortige Zahlung vom Mieter hätte abgewendet werden können.

Wa bleibt, ist ein mietvertraglicher Verstoß, der qualifiziert abgemahnt werden darf und zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn sich der Mieter erneut eine Vertragsverletzung zu Schulden kommen liesse.

Glücklicherweise scheint der VM eher auf ein gutes Mietverhältnis denn Wahrnehmung seiner rechtlichen Ansprüche Wert zu legen - aber etwas mehr Zuverlässigkeit bei den Mieterpflichten wäre deinem Freund durchaus mal nahezulegen :-)

G imager761

Kennst Du den Spruch...... Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe...

Aber mal so......wie oft kontrolliert dein Freund seine Kontoauszuege?

Rein rechtlich hat der Vermieter bei zweimaligem Nicht-Erhalt der Miete das Recht zu kündigen. Man kann halt hoffen, dass der Vermieter verständnisvoll ist und mit sich reden lässt, so wie bei deinem Freund. Er hätte aber auch Pech haben können.

Wieso kommen so viele Mietnomaden dann durch und der Vermieter kann sie nicht aus der Wohnung rausschmeissen?

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