Rechnung aus Nicht-EU-Ausland ohne Steuer und ohne Hinweis auf Reverse Charge?

2 Antworten

Bin gerade nochmal den § 13b UStG verbunden mit meinen Erinnerungen an das Studium durchgegangen...aber es fällt doch nicht jede Rechnung eines Unternehmers aus dem Drittland unter das Reverse-Charge-Verfahren - oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

§ 13b Abs. 1 betrifft Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (EU).

§ 13b Abs. 2 betrifft nur bestimmte Umsätze.

§ 13b Abs. 5 regelt das Reverse-Charge-Verfahren unter Hinweis auf Umsätze nach Abs. 1 und 2.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Für den Vorsteuerabzug in diesem Fall ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht Voraussetzung. Bei Abführung der USt kannst du zeitgleich die Vorsteuer abziehen.