wie entsteht eine Steuerschuld nach 5 Jahren?
Wie kann nach einer erledigten Steuererklärung (2017) fünf Jahre später vom FA eine Steuerschuld entstehen, die eine Kontopfändung rechtfertigt?
Zur Erklärung: Bin in Rente und lebe seit zwei Jahren im Ausland und habe KEINE Post / Zahlungsaufforderung vom FA bekommen
4 Antworten
Ja, so eine Nachforderung ist möglich, denn für das Jahr 2017 ist die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen (danach wäre es schwieriger zu ändern).
Es könnten z. B. neue Tatsachen bekannt geworden sein.
Wir kennen Deinen Steuerfall nicht, daher kann man keine Aussage treffen.
Vermutlich hast Du durch den Umzug den Steuerbescheid nicht bekommen und auch nicht die Mahnungen. Fordere Dir eine Zweitschrift des Bescheids an und weil nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde (kann sein, kann nicht sein, dass Dich die Schuld daran trifft) hast Du noch die Chance auf Einspruch.
Dein ausländisches Konte gepfändet?
Deutsches Konto sollte eine deutsche Adresse voraussetzen. Ist dem Finanzamt diese bekannt und da kam keine Post an?
ja die Nachsende-Adresse in D ist bekannt. Aber meine Frage zielte darauf ab, wie im Nachhinein fünf Jahre alte Steuer fällig werden können?
Jede unbezahlte Steuer rechtfertigt eine Kontopfändung.
Die Frage ist nur, wo kommt die Steuerfestsetzung her. Ohne Bekanntgabe des Bescheides gibt es keine Festsetzung.
Durch die Meldung der DRV ans Finanzamt.
Und 2017 wurde beschieden? Hast du den Bescheid vollständig gelesen? War ein Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid? z. B. "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig"? Oder hättest du Unterlagen nachreichen müssen?
Danke für Deine Antwort. Ich war vor fünf Jahren aber noch im Dienst. Bin erst seit zwei Jahren in Rente.