Umsatzsteuerfrage als Kleinunternehmerin?

3 Antworten

es gibt eigentlich nur einen weg, dass Sie die umsatzsteuer behalten können, wenn Sie sich nicht ust-pflichtig machen wollen: Sie (oder die galerie für Sie) müßten das bild auf Ihren namen und auf Ihre rechnung zum bruttopreis ohne ust. ausweisung verkaufen (rechnung ohne ust. mit anmerkung befreit nach.... Ihrer adresse, Ihrer rechnungsnummer etc.) dann erhalten Sie den gesamten betrag, der für Sie dann brutto gleich netto wäre. dann stellt die galerie Ihnen eine rechnung über die provision (50 %) inkl. der galerie-ust. und kann dann die ust. abführen.

joana2011 
Fragesteller
 05.10.2011, 13:30

Die Galerie möchte leider nicht, dass ich die Rechnung an den Käufer stelle...

LG

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also ich habe heute, ein rundes halbes jahr (womit wir wieder bei der hälfte wären) den threat hier gelesen. das macht mich richtig sauer, wenn ich das kreuzer gezähle von hobbykünstlerInnen ala joana2011 lese. die frage hat sie im übrigen in anderen foren auch gestellt, nur hat man sie da richtigerweise ignoriert. mal folgendes aus der sicht eines künstlers der seit über dreissig jahren kunst verkauft. wenn es den galeristen nicht gäbe werte joana2011, dann müßtest du dir auch keine gedanken machen ob du übervorteilt wirst, denn dann gäbe es nichts zu teilen weil du nichts verkauft hättest. denkst du eigentlich, der galerist ist die wohlfahrt und macht dies alles aus jux und tollerei. hast du dir schonmal über die kosten eines solchen betriebes gedanken gemacht? soviel ignoranz ist wirklich waffenscheinpflichtig. und das der galerist/in nicht möchte, daß der künstler die rechnung stellt ist doch auch klar, denn die bilder malt auch der künstler und nicht der milchmann (obwohl dies bei all den selbsternannten möchtegernkünsler/innen bisweilen besser wäre)

also ich habe heute, ein rundes halbes jahr (womit wir wieder bei der hälfte wären) den threat hier gelesen. das macht mich richtig sauer, wenn ich das kreuzer gezähle von hobbykünstlerInnen ala joana2011 lese. die frage hat sie im übrigen in anderen foren auch gestellt, nur hat man sie da richtigerweise ignoriert. mal folgendes aus der sicht eines künstlers der seit über dreissig jahren kunst verkauft. wenn es den galeristen nicht gäbe werte joana2011, dann müßtest du dir auch keine gedanken machen ob du übervorteilt wirst, denn dann gäbe es nichts zu teilen weil du nichts verkauft hättest. denkst du eigentlich, der galerist ist die wohlfahrt und macht dies alles aus spass und tollerei. hast du dir schonmal über die kosten eines solchen betriebes gedanken gemacht? soviel ignoranz ist wirklich waffenscheinpflichtig. und das der galerist/in nicht möchte, daß der künstler die rechnung stellt ist doch auch klar, denn die bilder malt auch der künstler und nicht der milchmann (obwohl dies bei all den selbsternannten möchtegernkünsler/innen bisweilen besser wäre)