Umsatzsteuer im Vertrag

3 Antworten

Gut, Du hast beim Vertrag gepennt, denn in jedem Vertrag sollte "zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer" stehen.

Aber allein schon der glatte Betrag wäre für mich ein Indiz, dass es zuzüglich Umsatzsteuer gemeint ist.

Leider sagst Du nichts zu Tätigkeit usw. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Kann ich da irgendwas machen, oder soll ich die 19% einfach als Lehrgeld abschreiben und nächstes einfach darauf achten, dass überall netto draufsteht?

Was du machen könntest? Beispielsweise einen Rechtsstreit anfangen, da dein Vertragspartner ja offenbar einen anderen Rechtsstandpunkt vertritt als du. Und im Rahmen dieses Rechtsstreits entweder ihn oder den Richter davon überzeugen, dass du Recht hättest. Wird wohl auf §§ 133, 157 BGB hinauslaufen. Aber da du etwas beanspruchst, bist du insoweit auch beweispflichtig.

Die Frage ist doch, warum sich dein "Geschäftspartner", der ja selbst Unternehmer ist, querstellt?

Schließlich ist die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten, den er ja wieder bekommt und Du ans Finanzamt abzuführen hast.