Umsatzsteuer im Vertrag
Hallo,
ich bin relativ neu "im Geschäft" und habe mit einer anderen Firma folgenden "Deal" gemacht: Die Firma zahlt meiner Firma 400€, dafür bekommt sie von mir eine Dienstleistung. Eigentlich ganz simpel. Besagte Firma macht auch einen Vertrag fertig über die 400€. Sie erwähnte aber nicht ob 400 netto oder mit Mehrwertsteuer. Da meiner Erfahrung nach alle Preise im B2B Bereich netto sind, bin ich leichtgläubiger Weise davon ausgegangen. Ich schick ihm also eine Rechnung über 400€+19% Mehrwertsteuer und er meint, das wäre Vertrag so nicht festgehalten worden. Die 400 wäre als brutto zu verstehen.
Kann ich da irgendwas machen, oder soll ich die 19% einfach als Lehrgeld abschreiben und nächstes einfach darauf achten, dass überall netto draufsteht?
Danke euch!
3 Antworten
Gut, Du hast beim Vertrag gepennt, denn in jedem Vertrag sollte "zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer" stehen.
Aber allein schon der glatte Betrag wäre für mich ein Indiz, dass es zuzüglich Umsatzsteuer gemeint ist.
Leider sagst Du nichts zu Tätigkeit usw.
Kann ich da irgendwas machen, oder soll ich die 19% einfach als Lehrgeld abschreiben und nächstes einfach darauf achten, dass überall netto draufsteht?
Was du machen könntest? Beispielsweise einen Rechtsstreit anfangen, da dein Vertragspartner ja offenbar einen anderen Rechtsstandpunkt vertritt als du. Und im Rahmen dieses Rechtsstreits entweder ihn oder den Richter davon überzeugen, dass du Recht hättest. Wird wohl auf §§ 133, 157 BGB hinauslaufen. Aber da du etwas beanspruchst, bist du insoweit auch beweispflichtig.
Die Frage ist doch, warum sich dein "Geschäftspartner", der ja selbst Unternehmer ist, querstellt?
Schließlich ist die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten, den er ja wieder bekommt und Du ans Finanzamt abzuführen hast.