Widerrufsrecht bei Onlinekauf Schlafzimmerschrank?
Ich habe mir online einen Schrank mit Aufbauservice bestellt. Vor Anlieferung wurde mir vom Monteurtelefonisch mitgeteilt, dass sie keinen Parkplatz vor meiner Haustür finden können. Ich muss dazusagen, dass ich mitten in der Stadt wohne (mit Parkautomat) und ich daher keinen Parkplatz freihalten kann. Ich habe dem Monteur dann vorgeschlagen, die Möbel erstmal im Haus abzustellen und dann einen Parkplatz zu suchen. Ich habe ihn auch darauf hingewiesen, das Gegenüber ein Parkhaus ist und ich gerne bereit bin,die Parkgebühren zu übernehmen. Er fragte mich nach einem anderen Liefertermin, was mir aber nichts gebracht hätte, da sich die Parksituation nicht ändern wird. Nach einiger Zeit erhielt ich dann einen Anruf vom Chef der Spediteure, dass aufgrund der Situation nicht geliefert werden kann. Mir blieb also nichts anderes übrig, als ihm mitzuteilen, dass ich den Auftrag dann stornieren muss. Bisher hatte ich noch nie Probleme mit Speditionen. An dem Morgen hat es wahnsinnig stark geregnet, sodass ich annehme, dass die einfach keine Lust hatten mit den schweren Möbeln durch den Regen zu gehen. LG. AGB's müsste ich jetzt den kompletten Aufbauservice bezahlen. Es tut mir wirklich leid für das Onlineunternehmen. Kann ich den Kauf widerrufen und muss ich wirklich den Service zahlen.
4 Antworten
Hier müsste man das Vertragswerk prüfen. Wenn du vertraglich dazu verpflichtet warst, für einen geeigneten Abladeplatz zu sorgen, kann dir die vergebliche Anfahrt berechnet werden. Natürlich kannst du den Kaufvertrag (Werkvertrag?) fristgerecht widerrufen. Das entbindet dich aber nicht von der Pflicht, bis dahin angefallene (tatsächliche) Kosten zu ersetzen.
Der richtige Weg wäre gewesen, bei der Stadt rechtzeitig (!) die Einrichtung einer Halteverbotszone zu beantragen. Entsprechende Formulare findest du im Regelfall auf der Webseite deiner Stadt.
Vereinbare einen neuen Termin ohne Zusatzkosten und der Schrank soll in 2. Reihe schnell ausgeladen werden ( 2 Minuten ) in den Hausflur gestellt und der Fahrer sucht einen Parkplatz danach
Das ist durchaus möglich und sein Tagesgeschäft
https://www.frag-einen-anwalt.de/IKEA-Lieferung--f278683.html?amphtml=1
und der Schrank soll in 2. Reihe schnell ausgeladen werden ( 2 Minuten )
Nein, dergleichen kann der FS nicht verlangen, das geht auch aus deiner Quelle nicht hervor. Das wäre weder straßenverkehrsrechtlich ohne weiteres zulässig, noch wäre ein Abladen im Akkord im fließenden Verkehr ohne entsprechende Absicherung arbeitsrechtlich zulässig.
Der Käufer hat im Regelfall eine geeignete Park- und Ablademöglichkeit zu schaffen - entsprechende Klauseln wirst du im Vertragswerk jedes nennenswerten Möbelhauses o.ä. finden.
Holzmöbel trägt man ungern durch Regen, da diese beschädigt werden können. Wenn die Parksituation klar ist, wieso wurde bei der Stadt kein Halteverbot angefordert? Das ist problemlos möglich...
Du hättest den Auftrag nicht stornieren dürfen, sondern den Verkäufer in Lieferverzug setzen müssen! Du hättest dem Verkäufer eine Nachlieferfrist von 10 Tagen setzen sollen. Es ist alleine sein Problem, wie er die Ware bei dir anliefert. Ich hoffe, du machst das jetzt richtig und zwar schriftlich und nicht telefonisch.
Es ist alleine sein Problem, wie er die Ware bei dir anliefert.
Na ja in vielen AGBs der Lieferverträge steht allerdings dann man die Anlieferung an die Bordsteinkante gewährleisten muß, so kenne ich das z.B. wenn ich mir Material für mein Haus liefern lasse.
Es ist alleine sein Problem, wie er die Ware bei dir anliefert.
Die Pflicht zur Schaffung einer geeigneten Park- und Ablademöglichkeit wird vertraglich in der Regel dem Käufer zugewiesen. Das macht auch Sinn, denn dieser kennt ja die örtlichen Gegebenheiten, der Spediteur nicht zwingend, der Verkäufer schon gar nicht.
Mittwoch Mittag wurde mir die Lieferzeit für Donnerstag zwischen 07.00 - 11.00 Uhr mitgeteilt. Mittwochnachmittag sind alle Ämter geschlossen.