Parkgebühr bei Kundenbesuch mit Privat PKW buchen?

3 Antworten

Die Parkgebühren, die bei den Fahrten zum Kunden entstehen, sind neben der km-Pauschale als Werbungskosten absetzbar (allerdings nicht als Verpflegungsmehraufwand, das hat doch gar nichts miteinander zu tun?).

Parkgebühren für das Abstellen des PKW in der Nähe des eigenen Unternehmens sind dagegen nicht absetzbar, die sind in der 30-ct-Pauschale enthalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Jeaopy 
Fragesteller
 08.12.2020, 10:50

Also passt es, wenn ich Parktickets für einen Kundenbesuch eines potentiellen Kunden auf SKR04 6600 Werbungskosten buche und für die angefallenen Kilometer * 0,30€ einen Eigenbeleg ausstelle und auf SKR04 6673 buche?

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Eifelia  08.12.2020, 11:31
@Jeaopy

Ich würde für die Parkgebühren 6530 verwenden.

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Andri123  08.12.2020, 11:42
@Jeaopy

Nein, Werbekosten meint bei Selbständigen tatsächlich Werbung (Annoncen, Flyer). Ich lese, dass Parkgebühren nicht zu den Fahrzeugkosten gehören, sondern zu den Reisenebenkosten.

Und die Reisenebenkosten stehen in der EÜR in der gleichen Zeile wie die Übernachtungskosten. Nur wie man über SKR 04 die dahin bekommt, weiss ich nicht, ausser über 6680, was irgendwie absurd erscheint.

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Jeaopy 
Fragesteller
 08.12.2020, 16:18
@Andri123

Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!

Reisenebenkosten sind in der EÜR vom Kontenbereich SKR04 6680-6687 (laut https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st4375361803.pdf) und im SKR04 Kontenrahmen (https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st4375361803.pdf) gibt es nur das von Dir genannte Konto 6680. Wäre es nun möglich, das Ganze zu lösen, in dem man z.B. ein Aufwands-Konto 6681 Reisenebenkosten in der Buchhaltungssoftware (in meinem Fall sevDesk) hinzufügt und dorthin bucht?

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Andri123  08.12.2020, 16:27
@Jeaopy

Das könnte Dir wohl eifelia beantworten, ich hab nur etwas gegoogelt. Wobei: (schönen Gruss an eifelia) 6530 wäre nur bei einem im Betriebsvermögen befindlichen Auto richtig, glaube ich, als Laie.

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Jeaopy 
Fragesteller
 08.12.2020, 16:42
@Andri123

Ja so habe ich das auch verstanden mit 6530. Ist ja in meinem Fall ein privater PKW und das Parkgebühren Reisenebenkosten sind stimmt auch. Habe eben gesehen, das SKR04 6680 als "Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten" im Kontenrahmen 2020 bezeichnet wird https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st11812750347.pdf). Also denke ich mal, dass man es auch nach da buchen kann.

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Das sind doch Betriebsausgaben, Aufwendungen, die du für den PKW hast. Kannst du die nicht dem Kunden in Rechnung stellen? Du hast doch bestimmt auch Anfahrtskosten, die du in Rechnung stellst.

Jeaopy 
Fragesteller
 08.12.2020, 10:27

Wird bei einem Verkaufsgespräch eigentlich nicht gemacht. Wenn es eine Beratung vor Ort ist, dann schon.

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Parkgebühren sind Parkgebühren.

Die entsprechende Position heißt meines Wissens "sonstige Kfz-Kosten".