Muss ich bald vor Gericht und wenn ja wie stehen meine Chancen?
Hallo meine lieben,
es fing alles schon vor einer Weile an, als ich einen Videokurs von so einem angeblichen Selfmade Millionär gekauft habe. Naja auf jeden Fall hat er mich am 07.04.2020 angeschrieben und er wollte einen Telefontermin vereinbaren. Wir haben am gleichen Tag telefoniert und er wollte mir ein Coaching andrehen. 150€ monatlich für 12 Monate. Ich war halt ziemlich unsicher und so, weil ich eigentlich kein Coaching brauche. Er hat mir seine Gewinne von Digistore geschickt und eine lächerliche gute Kundenrezession. Ich bin darauf reingefallen und habe per PayPal bezahlt und gleichzeitig den Hacken auf "Mein Wiederrrufsrechr verzichten" gedrückt(Anbei Screenshot). Danach hat er so schnell wie möglich versucht das Telefonat zu beenden. Er hat mich auch ignoriert. Ich wollte immer einen Telefontermin ausmachen, aber er reagierte nie und wenn er einen vorgeschlagen hat, dann passierte nichts. Seit über einer Woche hat er keinen Finger krum gemacht. Ich habe auch noch so eine lächerliche Garantie von ihm bekommen, die sowieso nicht rechtens ist. Auf jeden Fall hat er mir nicht einmal weitergeholfen und somit habe ich ihm gesagt, dass ich den Coaching Vertrag beenden möchte. Darauf ging er nicht ein und auf einmal hat er wieder richtig stark kommuniziert. Er hat gesagt es wäre ein Vertragsbruch und rechtswidrig. Er sagte: "Zieh das durch!" Am 14.04.2020 habe ich meine Sparkasse angerufen und mein Geld zurückgeholt. Die haben das Geld von Paypal abgebucht. Somit musste ich Paypal noch angerufen und bescheid geben. Ich konnte die Lastschrift deaktivieren, aber Paypal war im Minus. Sie wollten das ich Digistore anschreibe. Digistore kommt nicht aus dem Knick. Der Verkäufer vom Coaching hat mich gerade angeschrieben, was das denn soll und ich solle es mir nochmal überdenken. Das ist rechtswidrig und er würde für 1500€ vor Gericht gehen. Er hatte sowas jedes Mal vor Gericht angeblich gewonnen. Danach hat er mich noch 4mal versucht umzustimmen. Gericht wäre für mich der Tod von den Kosten. Aber wenn es dazu kommen sollte, wie wären meine Chancen?
Ich will keine Schulden bekommen oder ähnliches. Ich habe halt auch von anderen Leuten gehört, dass dieser Typ ein Betrüger ist. Kann mir da wirklich was passieren? Ich bin leider sehr leicht zu manipulieren :(.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG Aslan
3 Antworten
Der Ausschluss des Widerrufsrechts (Klausel im Screenshot) ist m. M. nach von vorneherein rechtswidrig. Von einer weiteren Kontaktaufnahme zu dem CoachingGuru rate ich Dir ganz deutlich ab. Hiermal die entsprechenden Gesetztestexte.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen § 312g & 355 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Für Dich wichtig: Du musst den Widerruf auch wirklich formulieren und absenden. Am besten per Post (Einschreiben) und per eMail mit Delivery Status Notification (DSN).
Recherchiere mal beim Verbraucherschutz zu unwirksamen AGB-Klauseln.
Ich danke dir. Dann muss ich mich gleich mal ransetzen. Nicht mehr lange Zeit bis zum Ende der Wiederrufsfrist.
Und zusätzlich alles dokumentieren..... Screenshots/Schreiben unbedingt für alle Fälle aufbewahren ‼️
Keine telefonischen Kontakte mehr, die bringen dich nur aus dem Konzept, denn man wird versuchen dich einzuschüchtern und du knickst wohlmöglich ein 😕
Hier eine erweitere AnwaltsInfo für Dich als Hintergrundwissen.
Es gibt Fälle im Fernabsatz (Online-Handel), wo das Widerrufsrecht von vorneherein gesetzlich & legal ausgeschlossen werden kann und muss, zB gilt das für bestimmte Hygienartikel oder verderbliche Lebensmittel:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html#abschnitt_91
Auch für versiegelte Software in Form von CDs oder Sticks ist der Auschluss des Widerrufsrechts möglich und legal. Keinesfalls aber bei einem reinen Dienstleistungsgeschäft wie in Deinem Fall.
Anbei noch ein hilfreicher Link zu einem Musterbrief für den Widerruf:
Dir auch vielen Dank. Ihr seid echt hilfsbereit :D. Vielleicht studiere ich doch Jura. Aber dafür bin ich wohl zu weich.
Ja bin ich ja beruhigend. Ich mach die heute fertig und morgen früh geht es zur Post. Müsste bis Dienstag dort ankommen. Dir echt vielen vielen Dank. Soviel Hilfe kostet in den meisten Fällen schon ein Vermögen.
Wenn Du noch ein FAX-Gerät auftreiben kannst, dann sende zusätzlich den unterschriebenen Brief bitte heute oder morgen per FAX. Das hat die gleiche Gültigkeit wie das Einschreiben.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es Trinkhallen, die alle während Corona geöffnet blieben und bleiben und manche von ihnen bieten FAX-Dienste an. Bitte denke an die Sendebestätigung.
Das Einschreiben ist bis erwarteter Eingang am 21.04.20 sehr knapp bemessen. Schick es aber auf jeden Fall auf den Postweg dorthin.
Die Digibude wird von Deinen Widerrufen jetzt gehörig zugeballert. Cool!
Schreib doch später mal hier auf, was aus der Sache geworden ist. Das wäre echt interessant zu erfahren.
Viel Glück für Alles! :-)
Dieses Feedback interessiert mich natürlich auch brennend !!!
" zu weich" 🤔 iwo, es muss auch einfühlsame Juristen geben ! 🤷♀️
Viel Erfolg..... toi, toi, toi ! 👍
Vielleicht könnt ihr mich ausbilden 😂🙏. Ne ich strebe eher was in Richtung IT an. Bin immerhin in der Branche gelernt. Aber ja ich werde euch davon berichten :)
Wird gemacht :). Endlich bekommen die mal was zu hören. Ich sehs schon kommen, am Ende stehe ich vor Gericht und aus 1800€ werden 18.000€ :O. Aber immer positiv denken. Im Zweifel für den Angeklagten sagt man doch so schön. Ich werde euch weiterhin berichten.
Beim ersten Link Nr. 9 steht das Dienstleistungen ausgeschlossen sind vom Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Das ist doch genau der Fall oder hab ich die Situation falsch verstanden?
Ich sehe im Nachhinein, dass euch das schon aufgefallen ist. ;)
Kleines Update!
Mittlerweile hat Paypal den Fall geschlossen. Keine Ahnung ob positiv oder negativ aber es hört sich zu gunsten meinerseits an. Digistore ist ein bisschen verpeilt. Die glauben es handelt sich um ein Missverständnis, dass ich das Coaching noch nicht bezahlt habe. Das beste kommt natürlich noch! Der Coach Guru hat mir heute per Messenger (weil ich ihn auf Whats App blockiert habe) eine eher bedrohliche Nachricht geschrieben: "Werde die nächsten Tage an dieser Adresse sein -,, -,, -. Einfach blockieren und Lastschrift ablehnen geht garnicht. Aber das sag ich dir face to face und dann klären wir das persönlich. Meinem Anwalt habe ich alles geschickt und eine Klage eingereicht. Geht vor Gericht. So eine Frechheit lass ich mir nicht gefallen. Wird gutes Lehrgeld für dich."
Daraufhin wollte ich mir mal bei der Polizeidirektion beraten lassen, aber der Polizist am Telefon hatte eher wenig Plan. Er kennt sich mit der Rechtslage nicht so gut aus und er kann mir empfehlen ihm zu sagen, dass aufgrund von Corona eine Kontaktsperre besteht. Aber Hauptsache den Teil mit dem psycho Terror außen vor lassen.
Was sagt ihr dazu?
Schau einmal in Absatz 5 der nachgenannten Vorschrift:
https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
Darauf zielt die Belehrung und ich fürchte, Du hast deshalb eine schlechte Ausgangsposition.
Im übrigen solltest Du den Namen des Anbieters googlen. Vielleicht sind ja Entscheidungen zu seinem Angebot veröffentlicht. Außerdem ist die Konsultation einer Verbraucherzentrale ratsam.
Nicht raten würde ich, Äußerungen ohne vorherige Rechtsprüfung abzugeben. Kann nämlich sein, dass der Anbieter Dich dann gleich mit einer Zahlungsklage überzieht.
Ich habe ja das Coaching nicht begonnen, weil er seinen Leistungen nicht nach kam. Dementsprechend dürfte das Wiederrufsrecht noch nicht erloschen sein oder bin ich auf der ganz falschen Fährte 😬
Oh Mann, gut dass Du nachgeguckt hast .. und ich war mir noch so sicher. Was für ein Mist für den Fragsteller!
@Aslan85 - der Privatier ist vom Fach; er juristischer Experte im Forum. Sieht jetzt net mehr so gut aus für Dich, wie zunächst angenommen. Das der Gurucoach keine Stunde abgeleitet hat, könnte Dich aber retten ....
Zitat aus dem Gesetz
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Bin mal dem Tipp vom Privatier nachgegangen. Guck mal, was ich zur Digi24-Butze gefunden habe:
Digistore24 Onlinekauf Rücktritt, Widerruf (Fall von 08/2019)
Die Info von Nebenan hat übrigens nen Fuffi gekostet ... ;-)
https://www.frag-einen-anwalt.de/Onlinekauf-Ruecktritt,-Widerruf--f329823.html
Zitat:
In der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass wer einen Online-Kurs im Internet bucht, diesen innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Laut Oberlandesgericht Hamm gilt hier das normale Widerrufsrecht im Fernabsatz für Verbraucher.
Somit muss gem. §355 BGB der Vertrag insoweit rückabgewickelt werden.
.... oder bin ich auf der ganz falschen Fährte 😬
Keinesfalls! Die Sache ist noch zu retten. :-)))
Man man man .... was für ne schwere Geburt heute, Leute ....
Wir wissen nicht, was genau unter Coaching zu verstehen ist in diesem Fall. Deshalb ja der Tipp mit der Verbraucherzentrale. Es kann etwas zu retten sein, aber nur, wenn man weiß, was denn die Vertragsleistung sein soll.
Ein Coaching, bei dem ein Umsatz infolge des Coachings mindestens in Höhe des Kaufpreises (hier also 1.800 €) garantiert erreicht werden soll (regelmäßig aber wohl deutlich mehr, sonst wäre der Kaufpreis grob unverhältnismäßig), kann wohl kaum nur aus ein paar PDFs oder einer ominösen Software bestehen. Hier kann regelmäßig davon ausgegangenen und erwartet werden, dass der maßgebliche Teil der fraglichen Leistung die persönliche Beratung durch den Coach ist. Diese hat bisher jedoch nicht stattgefunden, sodass bezüglich dieses Teils des Vertrages ein Widerruf problemlos möglich sein sollte.
Dass hier bereits "die Dienstleistung vollständig erbracht [wurde]" (Wortlaut des § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB), halte ich für eine abwegige Interpretation.
Wovon auszugehen ist müßte sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergeben. Schon weil wir den nicht kennen wissen wir nichts darüber, für was wie viel gezahlt werden soll. Rein spekulativ läßt sich dazu nichts sagen.
Im übrigen könnten Dienste höherer Art ohnehin jederzeit aufgekündigt werden:
Also einfach blockieren und abwarten?