Werkstudent (20h / Woche) plus Freiberufler?

1 Antwort

Wenn Du über 30 bist, scheidet die studentische KV wohl aus. Dann wäre die Höhe der Einkünfte egal.

Unter 30: Eine Versicherungspflicht der nicht-selbständigen Tätigkeit entsteht doch eigentlich erst, wenn die nicht-selbständige Tätigkeit selbst versicherungspflichtig wird. Der Arbeitgeber kann ja auch kaum wissen, was Du sonst noch so machst.

Und P.S.: Ich habe sehr häufig rechtliche Fragen, aber meistens kläre ich die direkt mit den beteiligten Stellen. Solange mir das plausibel erscheint, und sich mit gegoogelten Inhalten vereinbaren lässt, suche ich weder ein Forum noch einen Anwalt auf.

Meistens steht ja rechts oben eine Telefonnummer.