Heizung selber regulieren?

4 Antworten

Wieso, um 22 h schläft man doch auch schon lange und um 11 h 30 wird Mittag gegessen...

Ein Mieter hat Anspruch auf bestimmte Temperaturen, mehr oder weniger.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.raumtemperatur-info.de/minimale-raumteperatur-in-der-wohnung/&ved=2ahUKEwiG5rn0lM_lAhUGuqQKHVZnAKQQFjACegQIDhAM&usg=AOvVaw2B2nKYNDuHAWnvKoQX86nr

Wirklich helfen wird wohl nur ein Umzug. Wenn es keine Abrechnungsmöglichkeit für den Verbrauch gibt und die Heizkosten pauschal abgerechnet werden (Z.B. bei Einliegerwohnung), evtl. nochmal mit dem Vermieter drüber reden und eine Erhöhung der Pauschale anbieten, um des lieben Friedens willen. Dazu verpflichtet seid Ihr natürlich nicht.

Haben wir als Mieter nicht das Recht unseren Wärmebedarf selber zu bestimmen?

Nur im gesetzlichen Rahmen. So muss der VM Engergieeinsparungsmöglichkeiten berücksichtigen und darf insoweit ab 22 Uhr eine Nachtabsenkung bis in die frühen Morgenstunden einstellen und die Vorlauftemperatur des Kessels so regeln, dass 21°C tagsüber eben mit Ventilstellung 7 erreicht werden.

Nicht die Temperatur des Heizkörpers ist entscheidend, sondern die erreichte Raumtemperatur. Wie hoch ist die denn?

Der Vermieter braucht nur die vertraglich vereinbarten oder für üblich gehaltenen Raumtemperaturen zu gewährleisten. Mehr wäre unwirtschaftlich. Die Heizkosten entstehen schon durch das Aufheizen im Kessel und nicht erst mit dem Aufdrehen des Ventils.

Du bemängelst, dass der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, sagst aber nicht, wo Du wohnst. In Zweifamilienhäusern oder bei vermieteten Einliegerwohnungen gibt es eine Ausnahmeregelung diesbezüglich.

Ob der Heizkörper kalt ist oder nicht ist nicht ausschlaggebend, wichtig ist nur, dass die gesetzlich vorgegebenen Mindesttemperaturen eingehalten werden.

Auch sprichst Du von nicht regulierbar- was meinst Du damit? Selbst bei einem lauwarmen Heizkörper kannst Du das Ventil schließen und dann wird der Heizkörper kalt, womit er also regulierbar ist.

Dein Problem ist ein ganz anderes; der Eigentümer regelt die Vorlauftemperatur nach der Aussentemperatur. Damit wird es dann eben in den Räumen kalt, in denen man aus welchen Gründen auch immer die Heizkörperventile schließt und meint, beim Öffnen hat man dann volle Heizleistung.