1. Sofortbauen wäre natürlich die beste Alternative. Nutze das Bauspardarlehen der beiden älteren Bausparverträge, KfW-Darlehen, KfW-Förderung und wenn möglich vielleicht auch ein Verwandtendarlehen. Die Zinsen sind noch sehr tief und die Immobilienpreise sind auch noch erschwinglich. Achte vor allem auf den Gesamtfinanzierungszeitraum. Du sparst die meisten Zinsen durch ein Verkürzung des Finanzierungszeitraumes.

2. Obwohl ich sehr fondsaffin bin, würde ich für den Zeitraum von zwei Jahren nicht auf Fonds setzen. Das Schwankungsrisiko ist zu groß. 

3. Wenn du zum förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente gehörst, kannst du eventuell auch noch Wohnriester nutzen. Dies gibt es in Form eines Wohnriester-Bausparvertrages oder wenn du gleich bauen willst ein gefördertes Wohnriester-Darlehen. Das Wohnriester-Darlehen hätte den Vorteil, dass auch Deine Zulagen voll zur Tilgung genutzt werden. Aber Achtung: Im Rentenalter musst du für dieses fiktive Guthaben Steuern bezahlen.  Denn da du im Rentenalter, dann ja keine Rente erhältst, weil dein Riester-Guthaben ja in deiner Immobilie steckt,  die Riester-Rente aber besteuert wird, hat sich der Staat das Wohnförderkonto ein fallen lassen.  Darin werden alle Einzahlungen über die gesamte Laufzeit gesammelt und mit 2 % p.a. verzinst.  Wenn du in Rente bist, musst dafür dann Steuer zahlen. Aber auch da gibt es dann noch Möglichkeiten  diese durch Einmalzahlung deutlich zu reduzieren.

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Im Wohnförderkonto ist ein virtuelels konto in dem sämtliche Förderungen eigegeben werden plus 2 % Verzinsung jährlich für die spätere Besteuerung. Ob das für dich geeignet ist, ist fraglich. Du bekommst doch jedes Jahr eine Abrechnung welche Förderungen geflossen sind.

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Das ist unterschiedlich bei den Versicherungen geregelt. Es gibt zwei Möglichkeiten. Eine Beitragspause geht meist für ein Jahr, danach kann man weiter einzahlen. Eine dauerhafte Beitragsfreistellung ermöglicht keine Wiederbelebung der Police.

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Nein. Nur wenn es im Tarifvertrag vereinbart ist und der AG im Arbeitgeberverband ist. du kannst aber drauf bestehen selbst zu zahlen. Dann überweist dir der AG den Betrag und du kannst ggf. die Sparprämie kassieren.

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  • Bist du sicher, das du Versicherungsmakler meinst und nicht Versicherungsvertreter?
  • Ein Banker ist kein Versicherungskaufmann, genausowenig wie ein Versicherungskaufmann Banker ist.
  • Wenn du einen Berater zu Hause hast, warum weiß der nicht wo man kostenlos Versicherungen her bekommt.
  • Wenn ein Berater eine Maklerprovision bekommt, dann hat er dafür ein Dienstleistung erbracht und er hat die Haftung für seine Beratung. Dafür zahlt er auch pro Jahr ein Vermögensschadenshaftpflicht. Die Freund haftet nicht für seine Falschberatung.

Geiz ist g.e.i.l ist der schlimmste Webespruch in unserer Geschichte. Aber mit der falschen Versicherung wird aus Geiz ist g.e.i.l Geiz ist dumm.

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Du kannst Beschlüsse anfechten. Sinnvoll ist das aber wirklich nur dann, wenn es auch einen wichtigen Grund gibt. Das er falsch beschlossen wurde, das er jemand stark benachteiligt oder er nicht richtig zustande kam. Deine persönlichen Vorlieben oder wünsche sind allerdings keine ausreichender Grund. Wenn in einer Gemeinschaft ständig Beschlüsse angefochten werden, wird aus der eigentlichen Gemeinschaft eine Streitgemeinschaft. Das ist dann kontraproduktiv.

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