Verbeamtung auf Probe, zweites mal Amtsarzt

3 Antworten

Hallo Creed,

bitte beachten, nicht die Amtsärztin trifft die Entscheidung ob deine Freundin als Lebenszeitbeamtin übernommen wird, sondern die Behörde (Schule).

Aber selbst dann, wenn eine Übernahme zur Lebenszeitbeamtin vorerst nicht möglich wäre, würde deiner Freundin voraussichtlich eine Angestellten-Stelle angeboten werden.

Sinnvoll ist auf jeden Fall zuerst mal das ärztl. Gutachten, wie auch die Beurteilung des Schuldirektors abzuwarten.

Und dann kann man sich auch noch mit dem Schuldirektor über diese Angelegenheit wie auch über den Zickenkrieg mit der Amtsärztin unterhalten.

Gruß A.

Ich schließe mich der Meinung von Privatier59 an und rate ebenfalls dazu, das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten, um dann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können, wie z. B. einen Widerspruch einzulegen.

abwarten ist schon klar !

Hier ist aber im Vorfeld schon so Einiges schief gelaufen denke ich, die Chemie stimmte anscheinend nicht.

Ein Amtsarzt ist eine Art " Heiliger ", mit dem sollte man es sich nicht verscherzen. Dieser hat erst einmal den längeren Arm, wenn ihm sein Gegenüber " nicht zusagt ", dann hält seiner Beurteilung auch ein Widerspruch stand.

K.

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@Gaenseliesel

Da an dem negativ verlaufenden Gespräch eh nichts mehr zu ändern ist, sehe ich das, was ich schrieb, als einzig vernünftige Lösung

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@Gaenseliesel

Weder ist ein Amtsarzt ein Heiliger noch eine Person mit Entscheidungsmacht. Er ist - wie in anderen Behörden auch - der unterste, der etwas zu sagen hat. Ein Widerspruch hat - wie jeder andere auch - Aussicht auf Erfolg, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesundheitsamt ist - wie jede andere Behörde auch - nicht daran interessiert, einen Prozess zu verlieren.

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@Primus

Primus, sehe ich natürlich ganz genau so ! Im Nachhinein ist man immer schlauer !

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@vulkanismus

wirst letztlich schon recht haben Vulkanismus, ok !

Wie heißt es aber ? " ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen "

Amtsärztliche Untersuchungen die wie oben geschildert so aus dem Ruder laufen, sind aber auch nicht gerade im Interesse des Patienten, wenn es um eine evtl. Einstufung der Dienstunfähigkeit geht.

Das Gegenteil zu beweisen kostet Zeit und Nerven.

Vielleicht geht ja doch noch alles gut - abwarten ! K.

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Ist nicht ungewöhnlich dass vor Verbeamtung nochmals der Gesundheitszustand untersucht wird. Ist einem Studienkollegen -einem Juristen- auch so passiert. Was ist allerdings in dem Falle hier nicht verstehe ist, wieso nicht erst die Entscheidung abgewartet wird. Schriftliche Gutachten fallen nämlich manchmal ganz anders aus als beiläufige Äußerungen es vermuten lassen.