Antwort
Alle Papiere, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, unterliegen der alten Spekulationsfrist.
Alle Papiere, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, unterliegen der alten Spekulationsfrist.
Ich würde sagen, alle beide. Denn so seid Ihr zu beiden Teilen gleichberechtigte Vertragspartner. Wenn nur einer eingetragen ist, ist der andere irgendwie immer in Nachteil. Wenn es zu einer Trennung käme, bleibe dem die Wohnung, der im Vertrag steht. Der andere muss sehen, wo er bleibt.