Berufsbetreuerin absetzen

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Die Betreuerin ist von Gericht bestellt worden.Zitat: "Die Betreuung darf nur insoweit angeordnet werden, wie sie notwendig ist, weil der Betroffene in diesem Bereich seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann. Nur in diesen Bereichen darf dann der Betreuer tätig werden. Sie darf auch nicht länger als notwendig dauern. Die Betreuung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür wegfallen. Jedoch ist längstens 7 Jahre nach Anordnung der Betreuung vom Gericht über die Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung zu entscheiden." http://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/betreuungsrecht/betreuung/ Gruß Z... .

So schnell wird ein Betreuer nicht abgesetzt. Du brauchst keine Sorge haben. Für eine Absetzung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die in deinem Fall sicher nicht gegeben sind. Die Absetzung nimmt auch nur das Gericht vor (wie ja die Bestellung selbst!).