Darf jemand der unter Betreuung steht noch Geld verschenken an die Enkel?
Meine Oma hat einen Betreuer, weil sie zeitweise sehr vergesslich ist -er regelt auch finanz. Dinge für sie. Nun hat sie anklingen lassen, daß sie uns Enkeln gern so einiges an Geld überlassen möchte, da sie es nicht ausgeben kann. Wie geht sie nun am besten vor- kann der Betreuer das regeln? Oder muß man hierzu beim Gericht vorsprechen?
2 Antworten
Das Vorhaben kannst Du vergessen: Die Oma selber kann nichts mehr verschenken und der Betreuer darf es nicht und da hilft auch das Vormundschaftsgericht nicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Schenkung
Die Schenkung kann nur dann untersagt werden, wenn die Oma geschäftsunfähig ist oder ein Einwilligungsvorbehalt existiert. Beides kann nur durch ein Gericht auf der Basis von Sachverständigengutachten verfügt werden.