Darf mein Anwalt zum Gespräch mitkommen?

3 Antworten

Einen Anwalt würde ich für solche "normalen" Gespräche nicht mitnehmen/beauftragen/bezahlen. Erst wenn es um Inobhutnahme oder ähnliches geht. Ein Anwalt ist da für Rechtsmitteleinlegung, und nicht für Gespräche.

In dem Gespräch wird es nur darum gehen, warum Du meinst, ohne die Hilfe des Jugendamtes für das Wohl Deines Kindes sorgen zu können. Und das JA wird ggf. seine Bedenken mitteilen.

Du darfst bei allen Behördengängen einen Anwalt mitnehmen.

und beim Jugendamt ist ein Anwalt als Beistand die beste Wahl.

vorrausgesetzt der Anwalt ist unabhängig und kommt nicht aus dem Umfeld des Jugendamtes und dessen Gericht.

alles schriftlich geben lassen und nichts unterschreiben.

was sagt denn dein Anwalt zu den Erfolgsaussichten ?

Letztlich hat die Vertretung durch den eigenen Fachanwalt deutlich mehr Gewicht im Jugendamt, als wenn du den Termin ohne rechtlichen Beistand wahrnimmst.