Wer hat Erfahrung mit einer Wohnbürgschaft über Kautionskasse?

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Der Vermieter muss zu Moneyfix zustimmen, wieviele Vermieter tun das ?

Und dann: Die Sache ist nicht umsonst !

Zitat von der homepage der Norisbank:

Die Prämie für Moneyfix® beträgt jährlich 5% der Mietkautionssumme. Hinzu kommen bei Vertragsabschluss eine einmalige Servicepauschale von 50,00 € und ab dem zweiten Vertragsjahr eine jährliche Servicepauschale von 10,00 €. Für die individuelle Prämienberechnung steht Ihnen auf unserer Webseite kostenlos der Mietkautions-Rechner zur Verfügung.

LittleArrow  01.12.2010, 20:50

Sehe ich auch so genauso kritisch!

Die Kosten sind hoch und die vermieterseitige Akzeptanz des Bürgen ist mehr als fraglich. Letzteres liegt u.a. am Versteckspielen von Deutsche Kautionskasse (kein Bürge, sondern Vermittler) und Chartis Europe S.A. (einem nahezu unbekannten ausländischen Versicherer).

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Vermieter: Finger weg von Moneyfix bzw. Deutsche Kautionskasse!

Ich hatte eine Wohnung vermietet und die Mieterin hat diese beschädigt zurück gelassen und zudem ihre letzte Nebenkostenabechnung nicht bezahlt. Also hatte ich zunächst per Gerichtsweg die Zahlung der NK erfolgreich eingeklagt. Dann habe ich die Kautionsurkunde, die sich noch 1 Jahr nach dem Auszug in meinem Besitz befand, eingereicht, um die Reparaturkosten für die Schäden geltend zu machen, für die ich erst kürzlich die Rechnung vom Handweker erhalten habe - nun verweigert Moneyfix die Auszahlung mit der Begründung, der Anspruch sei verjährt. Dazu gibt es allerdings in den Unterlagen (inkl. AGB), die ich bei Abschluss des Mietvertags erhalten hatte, keinerlei Hinweis, im Gegenteil: Überall steht, dass Moneyfix auf jeden Fall "einspringen" wird, wenn der Mieter nicht zahlt und zwar solange, wie die Urkunde noch beim Vermieter ist (schließlich zahlt der Mieter auch weiterhin dafür, solange die Urkunde nicht zurückgegeben wurde). Ich kann also nur jedem Vermieter raten, lieber das gute alte Sparbuch als Kaution zu verlangen und auf Moneyfix & Co. zu verzichten. Diesen zusätzlichen Ärger, wenn man eh schon Probleme mit dem Mieter hat, braucht kein Mensch!

BerndJ13  21.05.2019, 14:27

Hallo,

interessant wird es wenn man versucht diese Versicherung zu kündigen mit dem Hinweis dass die Kautionskasse nach Ablauf von über 2 Kalenderjahren bei Forderungen eines Vermieters (rückte die Urkunde nicht raus) den Einwand der Verjährung vorbringen kann und deshalb die Vertragsgrundlage fehlt und der Vertrag somit sittenwidrig sein sollte (weil keine Gegenleistung mehr erforderlich).

Hier argumentierten die Rechtsanwälte der Versicherung, ich zitiere:

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Nur der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, dass die Klägerin bei Inanspruchnahme der Bürgschaft - hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Hauptforderung NICHT prüft. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern dient der schnellen Durchsetzung der von ihr gesicherten Ansprüche. Damit sie diese Funktion erfüllen kann, müssen die Anspruchsvoraussetzungen weitgehend formalisiert und die Einredemöglichkeiten stark eingeschränkt oder gar AUSGESCHLOSSEN sein. Aus diesen Gründen sind für die Feststellung, welche Forderungen die Bürgschaft auf erstes Anfordern sichert, grundsätzlich nur solche Umstände beachtlich, die sich aus der Bürgschaft selbst oder den Urkunden ergeben, auf die sie sich bezieht. Insoweit wäre es der Klägerin im Rechtsverhältnis zum Bürgschaftsnehmer nicht möglich, die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Hauptforderung zu erheben, da es sich bei der Frage der Verjährung um eine materiell-rechtliche Fragestellung handelt. Darüber hinaus wären der Klägerin eventuell vorliegende Hemmungstatbestände nicht bekannt. Daher verfängt der Vortrag des Beklagten nicht, die Ansprüche aus dem Mietverhältnis wären mittlerweile verjährt.

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Schon interessant, kassieren wollen Sie und behaupten dass der Einwand der Verjährung unzulässig ist; ........ wenn es dann aber wie bei DanBoy um genau diesen Punkt geht bringen sie genau das was vorher undenkbar war.

@DanBoy: schreib mir doch bitte ´ne PN zum Erfahrungsaustausch.

mfg

PS:

ich halte das ganze Vertragskonstrukt für sittenwidrig

wo ist der angepriesene, vorgeschobene Versicherungseffekt?

Haftung? verlagert auf den Bürgen

Der Vermieter stellt falsche Abrechnungen aus

(in der heutigen Zeit leider üblich,

kenne einen Fall da waren dann die eingekauften Heizölmengen um 10.000 Liter höher als im Vorjahr, die gesamten abgerechneten Verbrauchseinheiter aber sogar niedriger; merkte von den 36 Mietern NICHT ein einziger und der Verwalter im Auftrage einer Bundesliegenschaftsverwaltung kommt nicht mal mit dem Versuch einer Erklärung!)

und der (Versicherungs)vertrag nimmt Dir SÄMTLICHE Rechte Dich zu wehren, klagen sollst Du, und bei Erfolg kann ich mir schon ausmalen wie man dann an das Geld kommt. Ist eine reine Spielwiese für Rechtsanwälte und für diese ist dieses Geschäftskonstrukt als Spiel- und Gelddruckmaschine vermutlich erstellt worden.

Falls dann der (Versicherungs)fall eintritt,

EINZIG der Vermieter entscheidet darüber:

FORDERT die Deutsche Kautionskasse von Dir den gesamten Versicherungsbetrag auf einen Schlag!

Wo bleibt da der übliche Begriff der Versicherung ???

Im Grunde genommen wird Dir nach Art des "Moscow Inkasso"

VERSICHERT: Dich machen wir finanziell nackig

Das Ganze geht dann natürlich SOFORT an Inkasso beauftragte Rechtsanwälte; und so werden dann (bei seltsam gehaltenen Richter/-innen) aus einer Hauptforderung von 82€ nicht mehr nachvollziehbare 440,68€

Und hast Du das überstanden:

so wartet bereits die nächste Jahresrechnung auf Dich!

Erfahrungen:

Rücksendungen der Originalurkunde werden ignoriert.

Das dortige Faxgerät (ist rechtlich zulässig zur Kommunikation) ist sehr selten aktiv, im Schnitt brauchte ich 20 Anwahlversuche.

Es wird auf NICHTS reagiert,

ausser dass der Anwalt kommt sobald Du im Verzug bist !!

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Was sollte sich denn in den letzten 3 Jahren insofern geändert haben?

Nach wie vor kosten Kautionsbürgschaften Geld und zwar Geld des Mieters und nach wie vor hängt alles davon ab, ob der Vermieter diese Art der Sicherheitsleistung akzeptiert. Nicht ohne Grund gilt die Bürgschaft als zweite Wahl. Dort wo die Interessenten Schlange stehen für eine Wohnung wird man damit nicht des Vermieters Liebling, sondern im Gegenteil von der Liste gestrichen.

LittleArrow  12.09.2013, 17:29

Ich wundere mich auch über die Fragewiederholung. Es gibt nix Neues zu erzählen zu dem damals Gesagtem.

Einzig die gretel99 braucht noch etwas Hilfestellung;-)

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moin, hatte die moneyfix-kaution und kann leider nichts positives daran finden. sicherlich, es spart einem eine gewisse kapitalbindung - aber der kundenservice und alles andere sind erschreckend schlecht. 1. die mitarbeiter am telefon sind nicht richtig qualifiziert und geben unterschiedliche auskünfte 2. an unsere vermieterin wurde auf erstes auffordern (trotz einstweiliger verfügung und offensichtlicher falsch darstellung von sachverhalten) die komplette kaution ausgezahlt.

für mich kommt die moneyfix-mietkaution nie wieder in frage...

(sorry für die kleinschreibung, aber meine shifttasten sind ausgefallen)

Hallo, eigene Erfahrung habe ich nicht, jedoch

laut der Zeitschrift „Finanztest“ aus dem Jahr 2009 " überwiegen die Nachteile bei diesen Wohnbürgschaftssystemen: Die Wohnbürgschaft ist teuer. Über die Jahre fallen erhebliche Summen an. Anders als bei einem verzinslichen Kautionssparbuch, ist dieses Geld für den Mieter verloren. Banken und Sparkassen verlangen für eine vergleichbare Mietbürgschaft nur 1,0 bis 3,5 Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr. Die Einmalgebühr entfällt oder beträgt nicht mehr als 50 Euro. Fraglich ist, ob überhaupt viele Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren. Die üblichen Kautions-Sparkonten sind durch die Einlagensicherung und auch per Staatsgarantie geschützt."

Angebote für Mietkautionen und Mietkautionssparbüchern / Stiftung Warentest/Finanztest, Letzte Aktualisierung: 05/2013

http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/

K.