Mietpool Guthaben nach verkauf der Immobilie?

1 Antwort

Ein Mietpool wird doch durch eine Vereinbarung begründet und in den mir bekannten Fällen ist die sehr ausführlich.

Was steht denn in dieser Vereinbarung? Ohne deren Inhalt zu kennen spekuliert man nur.

In der Mietpoolvereingarung ist geregelt:

"Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpool bestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m2 anteilig auszugleichen. Überschüsse werden anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungseigentümer vorgelegt wird in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt."

..-denke aber das betrifft die "Abrechnungsspitze bzw. das Ergebnis aus dem Wirtschaftsplan" und nicht das Guthaben aus dem Mietpool!?

allerdings steht im Merkblatt "Erläuterungen zu Vorgehensweisen im Mietpool" ....

"..... Veräußern Sie als Mietpoolteinehmer vorzeitig Ihre Wohnung oder Ihren Wohnungsanteil, so erhalten Sie auch hier nach Abschluß des Wirtschaftsjahres im Folgejahr eine Mietpoolabrechnung zum Zeitpunkt Ihres Austritts."

Und eine "Abrechnung" für das Wirtschaftsjahr 2019 (Endabrechnung) habe ich wie erwähnt nicht bekommen... !?

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