Welche Argumente können Vermieter überzeugen, die Wohnung minimal gewerblich zu nutzen :-) ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unterstellt, es handelt sich um eine Mietwohnung, keine ETW, ist dir ausdrücklich nur Wohnraum vermietet.

Ein Arbeitszimmer ist in der Tat kein Thema, ein Kundenverkehr, Firmenschilder aber durchaus und setzen zwingend eine Erlaubnis der VM voraus :-O

Allerings darf die Zustimmung zu einem "stillem Gewerbe" oder selbstständigen Tätigkeiten in der Mietwohnung nicht einfach verwehrt werden, sofern die geschäftliche Nutzung nicht überwiegt, keine Lärm- und Geruchsentfaltung, Sicherheitsgefährdungen oder regen Publikumsverkehr mit sich bringt und keine Beeinträchtigung anderer Mieter zur Folge hat.

Vor Geheimstuerei warne ich aber ausdrücklich: "Demnach darf ein Vermieter bei nicht vereinbarter geschäftlicher Nutzung einer Mietwohnung im Einzelfall grundsätzlich kündigen: Er müsse "geschäftliche Aktivitäten des Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten" ohne entsprechende Vereinbarung nicht in Mietwohnungen dulden" so der BGH, Az VIII ZR 165/08 :-O

Mein Rat: Lade zunächst die Mietparteien mal ein und erkläre Ihnen deine beruflichen Pläne. Wenn es hier keinen Widerstand gibt, ist die VM eigentlich schon zur Zustimmung zu bewegen, sofern du kein Firmenschild an die Hauswand dübeln willst und es tatsächlich nur derart wenig Kundenverkehr zu moderaten Werktagszeiten und keinerlei Störung durch reine Gesprächssituationen in der Wohnung gibt.

Demnach könnte man sie sogar auf Zustimmung zur Erlaubnis gerichtlich bewegen :-)

Viel Erfolg :-)

G imager761

Anova121 
Fragesteller
 21.10.2012, 15:57

Ganz lieben Dank für diese ausführliche Antwort und danke auch für das sehr hilfreiche Zitat vom BGH...:) Ich habe mich sehr gefreut und finde deinen Rat mit den Mietern zu sprechen super. Sie werden bestimmt nichts dagegen haben und dann ist es eine schöne Basis für meine Anfrage bei der Vermieterin, wenn ich sagen kann, niemand stört es. Ich werde es so versuchen und hoffe auf mein Glück, dass die Vermieterin dann zustimmt :)

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Schön, dass Du zu Deiner Vermieterin nähere Angaben machst. Es geht aber hier nicht um Heiratsvermittlung, sondern um das Mietrecht und da hat der BGH im Jahre 2009 entschieden, dass ein Vermieter in bestimmten Fällen die teilgewerbliche Nutzung seiner Wohnung zu dulden hat und zwar dann, wenn die ausgeübte Tätigkeit des Mieters die Interessen des Vermieters nicht verletzen kann, insbesondere nicht nennenswert störend ist:

www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-die-wohnung-ist-zum-wohnen-da_aid_416804.html

An sich braucht man in solchen Fällen noch nicht einmal die Genehmigung des Vermieters. Ich würde sie trotzdem erbitten, das ist besser, als wenn das später von der Vermieterin selber entdeckt wird. Mach Dir vorher Gedanken über alle sich stellenden Fragen zum Ausmaß der Tätigkeit in der Wohnung. Ein heikles Thema ist natürlich das Türschild. Da würde ich lieber nicht auf einem separatem Schild bestehen (das wäre dann ja wieder die Frage des Ausmaßes der Beeinträchtigung), sondern mir ein neues Schild für die schon vorhandene Klingelanlage bestellen.

Anova121 
Fragesteller
 17.10.2012, 22:06

Heiratsvermittlung :) Danke für deine Antwort und den Artikel!! Ich habe ihn gerade mehrmals aufmerksam gelesen und ich finde, es ist widersprüchlich. ich bin verwirrt :-) Es bleibt letztendlich unklar, finde ich.

  1. Aussage: "Ohne Zustimmung des Vermieters darf eine Wohnung nur dann zu beruflichen Zwecken genutzt werden, wenn die Räume dadurch nicht nennenswert beeinträchtigt und die Nachbarn nicht gestört werden...." Meine Interpretation: Man darf es, wenn man diese Bedingung erfüllt. Sogar ohne den Vermieter zu fragen bzw. bei dessen Nicht Erlauben..

  2. Aussage: "Grundsätzlich jedoch müsse der Vermieter dies nicht dulden...Nur im Einzelfall könne der Vermieter „nach Treu und Glauben“ verpflichtet sein, eine „teilgewerbliche Nutzung“ zu erlauben...." Meine Interpretation: Man darf es nicht, ohne den Vermieter zu fragen und er muss es auf keinen Fall erlauben.

(Qelle: Urteil: Die Wohnung ist zum Wohnen da - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-die-wohnung-ist-zum-wohnen-da_aid_416804.html

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Privatier59  18.10.2012, 03:13
@Anova121

Den Focus-Artikel hatte ich aus der Not heraus zitiert, denn das dort genannte BGH-Urteil scheint im vollen Wortlaut nicht im Internet verfügbar. Eventuell (!) hätte sich aus dem Urteil mehr Klarheit ergeben. Eventuell sage ich deswegen, weil es hier um Treu und Glauben geht. Ich gebe Dir mal den Wortlaut dieser Bestimmung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html

Auch ich habe studiert und zwar ein Fach, das sich mit diesen Dingen beschäftigt. Ich kann Dir sagen, dass über diesen unscheinbaren Einzeiler Bücher in doppelter Telefonbuchstärke geschrieben wurden. Wer sollte da nicht verwirrt sein? Meine Interpretation des Urteils geht in Richtung Deiner ersten Aussage.

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Anova121 
Fragesteller
 18.10.2012, 12:00
@Privatier59

Ganz lieben Dank für die Hinweise, dass es so ein komplexes Feld ist. Da hab ich ja Glück, die Einschätzung von jemand zu bekommen, der vom Fach ist :-) Ich gehe dann auch in Richtung erste Interpretation in meinem Fall...

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Die Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung ist erforderlich und schafft Rechtssicherheit. Eine Gewerbemietpreis lkiegt anders als ein Wohungsmietspiegel. Vielleicht hilft das Argument "Geld" wie fast immer im Leben. Was sagen evtl Mitmieter?

Anova121 
Fragesteller
 20.10.2012, 14:43

Ja, die Zustimmung ist erforderlich. Ich habe Sorge, dass sie sagt, es Belästigung der Mitmieter könnte eintreffen. Auch wenn es gar nicht so ist. Und schon ist der Traum vorbei...Geld hat sie leider in Hülle und Fülle. Das Mietshaus ist nur nebenbei. Eher ein lästiges Objekt, um das man sich kümmern muss. Und es würde sich für mich kaum lohnen eine Mieterhöhung zu zahlen für ein paar Leute, die kommen. Die Mieter im Haus sind alle super nett und locker. Niemand würde es interessieren...Sie würden sich für mich eher freuen, die ich persönlich kenne. Und die anderen leben und lassen leben.

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Hallo!

Zunächst ein Tipp: Es gibt in nahezu jeder Stadt die Möglichkeit, Büro- / Praxisräume stundenweise zu mieten. Wenn du also einen oder zwei Nachmittage die Woche festlegst, dann wäre das doch eine Option. Außerdem trennst du so Arbeit und Privatleben effektiv voneinander, was durchaus sinnvoll ist.

Solltest du dennoch deine Vermieterin überzeugen wollen, dann hast du das beste Argument schon selbst geliefert: Es sind nur ab und an Besuche und kein ständiger Kundenverkehr! Außerdem zieht bestimmt gut, dass du dir eine Selbständigkeit aufbauen möchtest und damit auch langfristig deine Zahlungsfähigkeit für die Miete sicherst - für Vermieter ein unschlagbares Argument!