ich bin im Mieterverein und habe dort einmal erfahren, dass eine Küche, die älter als 10 Jahre alt ist, nicht mehr zurück eingebaut werden muss. Das Alter kann man notfalls durch einen Gutachter schätzen lassen, falls man keine Unterlagen über die Küche besitzt. Das kann man mit einem Zusatz regeln, dass die am soundsovielten eingebaute Küche Besitz des Mieters ist.
Ich habe vor einiger Zeit bei so einer Seite wie Frag einen Anwalt eine Kurzberatung in Anspruch genommen. Meine Frage zum Thema Vermietung war eine rechtliche Grauzone und nicht einfach zu beantworten. Ich dachte, wenn es nicht geht, dann erhalte ich den Hinweis, doch lieber zu einem Anwalt zu gehen. Anstattdessen bekam ich als Antwort ein paar allgemeine Informationen, die ich schon kannte, aber keine spezielle Antwort auf meine Frage mit einem Honorar (ca 60 Euro), das ich für die paar Sätze als unverschämt empfunden habe. Besser finde ich die Seiten, wo man erst nach der Antwort einschätzen darf, ob es einem geholfen hat und dann selbst entscheidet, wieviel man bezahlt. Leider habe ich den Link nicht mehr, aber das gibt es.
Hallo, ich bin bei der Bayrischen Beamtenkrankenkasse und habe gerade erlebt, dass sie sich mit undurchsichtigen Erklärungen um eine große Rechnung gedrückt haben. Es wird dann behauptet, dass nur die Behandlung von Methoden übernommen wird, die eine nachgewiesene Heilwirkung haben oder so ähnlich. Dann habe ich herausgefunden, dass es einen Katalog gibt von Heilpraktikermethoden, wo alle effektiven Methoden kategorisiert sind - und auch die bei mir angewendete Methode. Bei Konfrontation der Kasse mit dieser Tatsache reagierte sie wieder mit: Bei uns ist das so...Also man sollte sich vorher genau informieren, wie die Formulierung in dem Vertrag gehalten ist und sich von einem Fachmann zu dem Vertrag beraten lassen. Private Krankenversicherungen haben eine unglaubliche Entscheidungsmacht ohne wirklich gesetzlichen Regelungen zu unterliegen. Viel Glück!