Das "Problem" ist natürlich, dass du durch das fehlende Übergabeprotokoll zu Beginn des Einzuges nicht nachweisen kannst, welchen Zustand die Immobilie hatte.

Wenn dein Vermieter auf einem Übergabeprotokoll besteht, dann muss dieses auch erstellt werden. Für dich ist es sehr wichtig, dass du es gemeinsam mit dem Vermieter erstellst und dich so auch rechtfertigen kannst. Schäden die schon da waren müssen auch im Protokoll als solche gekennzeichnet werden! Unterschreibe nicht, wenn nicht eindeutig klar ist, dass du nicht Verursacher alter Schäden bist.

Zu deiner Sicherheit kannst du dir ja noch jemanden dazuholen, der vielleicht auch die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses gekannt hat.

Lass dich nicht verunsichern, mache aber auf keinen Fall den Fehler, dass du nicht bei der Übergabe dabei bist, bzw. keine ordentliche "Rückübergabe" der Wohnung durchführst. Sonst kann es wirklich teuer werden...

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Hallo!

Zunächst ein Tipp: Es gibt in nahezu jeder Stadt die Möglichkeit, Büro- / Praxisräume stundenweise zu mieten. Wenn du also einen oder zwei Nachmittage die Woche festlegst, dann wäre das doch eine Option. Außerdem trennst du so Arbeit und Privatleben effektiv voneinander, was durchaus sinnvoll ist.

Solltest du dennoch deine Vermieterin überzeugen wollen, dann hast du das beste Argument schon selbst geliefert: Es sind nur ab und an Besuche und kein ständiger Kundenverkehr! Außerdem zieht bestimmt gut, dass du dir eine Selbständigkeit aufbauen möchtest und damit auch langfristig deine Zahlungsfähigkeit für die Miete sicherst - für Vermieter ein unschlagbares Argument!

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Das ist natürlich eine wirklich komplizierte Situation.

Im Vertrag ist sicherlich nicht spezifiziert worden, welchen Umfang die Küche haben soll. Demnach ist es hier auch schwer dem Vermieter vorzuwerfen, dass er den Vertrag seinerseits nicht erfüllt.

Ich rate dir in diesem Fall, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und einen Kompromiss zu finden. Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall wohl nicht möglich, da die Küche ja nicht leer stand, bzw. da ja Bestandteile einer Küche vorhanden sind.

Mir ist keine Vorgabe bekannt, die den Umfang einer EBK regelt. Vielleicht recherchierst du mal, ob es in dieser Richtung mal ein Urteil gab? Dann hättest du schon mal was in der Hand.

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Hallo Fumanchu,

der Wunsch vom Eigenheim ist nachvollziehbar und jeder kann verstehen, dass man irgendwann diesen Schritt gehen möchte.

Die Situation ist relativ schwierig. Der Grund ist gar nicht die Einkommenssituation - damit lässt sich sicherlich ein solides Eigenheim finanzieren. Schwierig ist hier sicherlich die SCHUFA-Auskunft. Wenn du davon sprichst, dass deine SCHUFA nicht rosig aussieht, dann kann man sich natürlich nicht viel darunter vorstellen.

Viele Menschen glauben, dass sie bereits ein schlechtes Rating haben, weil sie schon oft Kredite aufgenommen haben - ein vertragsgemäß zurückgezahltes Darlehen ist jedoch vielmehr ein Positivmerkmal! Handelt es sich also wirklich um negativ zu wertende Einträge?

Wenn ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage eher gering - von unseriösen Anbietern ohen SCHUFA solltest du lieber die Finger lassen, denn die verlangen meist exorbitant hohe Zinsen und sind nicht immer sehr vertrauenswürdig.

Warte doch die 2 1/2 Jahre ab, dann ist die Sache für die SCHUFA erledigt und nach weiteren 3 Jahren ist deine SCHUFA clean. Dann bist du 42 und das ist ein gutes Alter um ein Haus zu kaufen.

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Das ist schon alles korrekt abgelaufen. Ihr hättet euch viel früher schon um eine Trennung der Konten kümmern müssen! Ein P-Konto ist für deinen Sohn die beste Möglichkeit.

Eine Pfändung kommt außerdem nicht einfach so ins Haus geflattert, du hättest es doch vorher wissen müssen und dein Sohn hätte noch handeln können.

Mit viel Glück und Verhandlungsgeschick kann man bei den zuständigen Stellen eventuell noch etwas erreichen - da muss aber nachzuweisen sein, dass das Geld deinem Sohn gehörte. Aber die Pfändung läuft schon auf deinen Namen, oder?

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Das sind immer schwierige Angelegenheiten - ich kenne es aus eigener Erfahrung.

Mein Rat: Nochmals mit dem Mieter über die Notwendigkeit des Anschlusses sprechen und versuchen, ihn davon abzubringen. Wenn er auf der Installation besteht, dann kann man ihm entweder sagen, dass er es zu tragen hat, oder sich die Kosten teilen.

M.E. ist es durchaus sinnvoll einen Anschluss im Keller anzubieten- da einigt man sich bestimmt.

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Es gilt hier zu unterscheiden, ob ihr eine Erbengemeinschaft seid, also das Haus euch beiden zu gleichen Teilen gehört, oder ob jeder von euch eine abgeschlossene Wohnpartei geerbt hat, also jeder Eigentümer einer Wohnung ist.

In letzterem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass dein Bruder die Wohnung auch ohne dein Einverständnis verkaufen kann (wenn nicht anders festgelegt).

Solltet ihr beide das Haus gemeinsam geerbt haben, so ist ein Verkauf nur mit deiner Zustimmung möglich.

An deiner Stelle würde ich deinen Bruder auszahlen, auch wenn du dafür das Haus belasten musst. Ich war mal in genau dieser Situation und habe mich ebenfalls dafür entschieden. Bei mir ging es zwar um mehrere Immobilien, aber der ideelle Wert überwiegt...

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Das kann man nicht grundlegend sagen. Tatsächlich gibt es Gesellschaften mit Rabatt-System, jedoch ebenso viele ohne.

Außerdem gilt es zu beachten, dass es auch durchaus sein kann, dass man trotz des Rabattes bei einer anderen Gesellschaft immer noch günstigere Angebote finden kann. Es gibt doch so viele Vergleichsportale für Versicherungen - einfach mal einen Überblick verschaffen! (Gute Seite mit Erklärungen zu den Produkten: http://www.sparen.de)

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