Was sind meine Pflichten, wenn ich als Kleinunternehmer einen Auftrag berechnen möchte, der außerhalb des ursprünglich angemeldeten Arbeitsfelds liegt?
Hintergrund: Ich habe Anfang des Jahres den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt. Hatte damit eine Steuernummer beantragt (keine UstId-Nr., da ich keine Rechnungen außerhalb Deutschlands schreiben muss) und meine Tätigkeit als Kleinunternehmer angemeldet. Bei den Feldern zur Tätigkeit habe ich Grafik-/Web-Designer angegeben. Dabei handelt es sich um einen Katalogberuf, daher musste ich kein Gewerbe anmelden. Ich berechne auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer, da ich wie gesagt von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch mache.
Nun habe ich jedoch einen Auftrag in Aussicht, der in einem anderen Tätigkeitsfeld liegt (Photographie). Was bedeutet das für mich hinsichtlich Abrechnung & Verpflichtungen? Muss ich mich proaktiv beim Finanzamt melden und ihnen mitteilen, dass ich diese Tätigkeit außerhalb des ursprünglich angegebenen Spektrums übernehmen möchte? Müsste ich dafür nun doch ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich diese Tätigkeit wie gehabt über meine bestehende Steuernummer abrechnen? Allgemeiner formuliert: Welche Auswirkungen auf meinen steuerrechtlichen Status hätte dieser Auftrag sonst?
Zusätzliche Infos: Ich arbeite hauptberuflich in einem Lohnarbeitsverhältnis, die freiberufliche Arbeit ist nur nebenberuflich und geringfügig (ich würde auch mit diesem potenziellen Auftrag weit unter der 17.500€ Grenze bleiben). Zur Zeit habe ich nebenher keine weiteren Aufträge, möchte mir diese Möglichkeit aber weiter offen halten.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
1. Gegenfrage, warum Kleinunternehmer, wenn Deine Kunden fast ausschließlich Unternehmer sein dürften? Schließlich verschenkst Du Geld, aber OK, es ist Dein Geld.
2. Welcher Art ist der Fotoauftrag? Auch Fotografie kann freiberuflich sein. Ausserdem scheint das ja eine wohl eher einmalige Sache zu sein. Also ausführen, berechnen, fertig.
3. Nur wenn es ein zusätzliches, auf Dauer angelegtes Gebiet sein sollte, müsste man prüfen, ob es ein Grund ist, ein Gewerbe anzumelden.
Um mit dem Hauptpunkt Deiner Frage zu beginnen, mache die Fotos, schreibe eine Rechnung und fertig.
Regelbesteuerung bedeutet, dass man die Vorsteuer aus den eigenen Geschäftsausgaben abziehen kann.
Aber das kann sich schon lohnen. Bei einem neuen Notebook für 1.190,- Euro, sind das schon 190,- Euro. Aber auch 25,- Euro Telefon pro monat sind 300,- im Jahr und da sind auch 48,- Euro Vorsteuer enthalten. Auch in den Internetkosten ist Vorsteuer enthalten.
Da Du weder beim Umsatz noch beim Gewinn relevante Grenzen überschreiten wirst, kannst Du es so laufen lassen, wie es ist.
Danke für Deine Antwort!
Mit der relevanten Grenze meinst Du die 17.500 €-Grenze für Kleinunternehmer? Also kann ich, solange ich unter dieser Grenze bleiben, auch Dienstleistungen berechnen, die nicht unter den beim FA angemeldeten Tätigkeitsbereich fallen? Entschuldige, dass ich nachhake, ich bin von dem Thema nur ein bisschen überfordert °v°
Es haben Dir jetzt zwei Steuerberater geantwortet (wfwbinder und enno), denen msn auch vertrauen kann. (impekt antwortet hier erst seit kurzem, ist aber scheinbar auch Steuerberater?).
Die relevanten Grenzen sind:
17.500,-€ bzgl. Umsatzsteuer und
24.500,-€ bzgl. Gewerbesteuer.
Beide überschreitest Du ja nicht.
Und zur Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung hat Dir wfw schon geantwortet.
Und ich bin übrigens keine Fachfrau, ich übersetze hier nur.
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Danke für Deine Antwort!
1. Was meinst Du mit Geld verschenken? Soweit ich weiß, ist der einzige finanzielle Nachteil für mich als Kleinunternehmer, dass ich keine Geschäftsausgaben von der Umsatzsteuer absetzen kann, und viele Ausgaben dieser Art habe ich ohnehin nicht ... das ist mir den Mehraufwand nicht wert.
2. Es geht in diesem Falle um Hochzeitsfotografie. Vorerst einmalig, aber es kann sich ja immer mehr daraus entwickeln, daher wollte ich mich in dieser Hinsicht schonmal informieren.
3. Anhand welcher Maßstäbe könnte ich das denn entscheiden, bzw ab wann müsste ich mir darüber Gedanken machen? Sobald ich die 17.500 €-Grenze überschreite?