Was sind meine Pflichten, wenn ich als Kleinunternehmer einen Auftrag berechnen möchte, der außerhalb des ursprünglich angemeldeten Arbeitsfelds liegt?

2 Antworten

1. Gegenfrage, warum Kleinunternehmer, wenn Deine Kunden fast ausschließlich Unternehmer sein dürften? Schließlich verschenkst Du Geld, aber OK, es ist Dein Geld.

2. Welcher Art ist der Fotoauftrag? Auch Fotografie kann freiberuflich sein. Ausserdem scheint das ja eine wohl eher einmalige Sache zu sein. Also ausführen, berechnen, fertig.

3. Nur wenn es ein zusätzliches, auf Dauer angelegtes Gebiet sein sollte, müsste man prüfen, ob es ein Grund ist, ein Gewerbe anzumelden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Azmodiablo 
Fragesteller
 02.07.2017, 22:10

Danke für Deine Antwort!

1. Was meinst Du mit Geld verschenken? Soweit ich weiß, ist der einzige finanzielle Nachteil für mich als Kleinunternehmer, dass ich keine Geschäftsausgaben von der Umsatzsteuer absetzen kann, und viele Ausgaben dieser Art habe ich ohnehin nicht ... das ist mir den Mehraufwand nicht wert.

2. Es geht in diesem Falle um Hochzeitsfotografie. Vorerst einmalig, aber es kann sich ja immer mehr daraus entwickeln, daher wollte ich mich in dieser Hinsicht schonmal informieren.

3. Anhand welcher Maßstäbe könnte ich das denn entscheiden, bzw ab wann müsste ich mir darüber Gedanken machen? Sobald ich die 17.500 €-Grenze überschreite?

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wfwbinder  02.07.2017, 22:28
@Azmodiablo

Um mit dem Hauptpunkt Deiner Frage zu beginnen, mache die Fotos, schreibe eine Rechnung und fertig.

Regelbesteuerung bedeutet, dass man die Vorsteuer aus den eigenen Geschäftsausgaben abziehen kann.

Aber das kann sich schon lohnen. Bei einem neuen Notebook für 1.190,- Euro, sind das schon 190,- Euro. Aber auch 25,- Euro Telefon pro monat sind 300,- im Jahr und da sind auch 48,- Euro Vorsteuer enthalten. Auch in den Internetkosten ist Vorsteuer enthalten.

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Da Du weder beim Umsatz noch beim Gewinn relevante Grenzen überschreiten wirst, kannst Du es so laufen lassen, wie es ist.

EnnoWarMal  02.07.2017, 18:18

So sehe ich es ebenfalls.

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Azmodiablo 
Fragesteller
 02.07.2017, 22:13

Danke für Deine Antwort!

Mit der relevanten Grenze meinst Du die 17.500 €-Grenze für Kleinunternehmer? Also kann ich, solange ich unter dieser Grenze bleiben, auch Dienstleistungen berechnen, die nicht unter den beim FA angemeldeten Tätigkeitsbereich fallen? Entschuldige, dass ich nachhake, ich bin von dem Thema nur ein bisschen überfordert °v°

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Brigi123  02.07.2017, 23:05
@Azmodiablo

Es haben Dir jetzt zwei Steuerberater geantwortet (wfwbinder und enno), denen msn auch vertrauen kann. (impekt antwortet hier erst seit kurzem, ist aber scheinbar auch Steuerberater?). 

Die relevanten Grenzen sind:

17.500,-€ bzgl. Umsatzsteuer und

24.500,-€ bzgl. Gewerbesteuer.

Beide überschreitest Du ja nicht.

Und zur Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung hat Dir wfw schon geantwortet.

Und ich bin übrigens keine Fachfrau, ich übersetze hier nur.

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Impact  02.07.2017, 23:11
@Brigi123

Nein, Impact ist kein Steuerberater, der arbeitet gar nicht.

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Brigi123  02.07.2017, 23:19
@Impact

???

Bist Ru also Steuerberater?  Ich vermute es ja.

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Impact  02.07.2017, 23:21
@Brigi123

Nein, Impact ist   k e i n    Steuerberater, der arbeitet gar nicht.

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Brigi123  02.07.2017, 23:32
@Impact

Ich enthalte mich dann lieber weiterer Kommentare.

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