Wenn ein 13-jähriges Mädchen bei dm geklaut hat, die Ware dann aber wieder mit ihrer Mutter zurückbringt: Wird dann die Polizei informiert?

4 Antworten

Das würde ich mir als erzieherische Maßnahme wünschen!

Antwort:

Kann passieren, muss aber nicht!

Es liegt im Ermessen vom Personal von DM.

Die haben ja auch ihre Vorschriften. Kann sein, dass die Polizei gerufen wird, denn Diebstahl ist nun mal Diebstahl.

Ein Hausverbot dürfte auch ausgesprochen werden.

Das liegt im Ermessen des Händlers, ob er die Polizei einschaltet oder nicht. Da Du selbst strafunmündig bist wird es sich der Händler genau überlegen ob er Maßnahmen ergreift oder nicht.

das würde dem Händler nur unnötigen Aufwand bereiten, da hier die Ware zum einen zurückgebracht wurde und eine Strafverfolgung ehedem nicht erfolgen kann.

Also steht vermutlich nur ein Hausverbot zur Diskussion.