Dann füge Deinem PayPal eine Kreditkarte hinzu, und siehe da, Du kannst überall einkaufen.

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Dass Dein Geld jedes Jahr immer weniger wert wird, weißt Du aber schon?
Selbst auf einem Tagesgeldkonto mit 4% Zinsen ist zwar nominal am Jahresende mehr auf dem Konto, aber davon kannst Du dir real immer weniger kaufen => Inflation.

Beim Sparbuch ist das noch viel krasser, weil Du da ja kaum Zinsen drauf bekommst.

Ich bin auch eher altmodisch, aber wenn die Bank das Büchlein nicht mehr führen will, dann kündigt sie Dir einfach diese Anlage. Und ja, das wäre rechtens.

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Trennung der Möbel?

Hallo

Ich habe mich vor einigen Wochen von meiner Partnerin getrennt (nicht verheiratet, 2 Jahre zusammengewohnt) und wir wohnen noch zusammen. Sie hat bereits eine neue Wohnung gefunden und möchte fast nichts von den 2 Jahre alten Möbeln behalten. (Warenwert damals ca. 4200€) Wir hatten alles 50/50 bezahlt.
Nun habe ich ihr einen Betrag von gut 1800€ angeboten für die 2 Jahre alten Möbel. Fand ich fair für Abnutzung und Zeitwert.
Ich habe das Angebot mehrere Tage auf Tisch zum gegenzeichnen liegen lassen.
Sie ist aber nicht einverstanden und möchte überall genau die Hälfte.

Ich fühle mich mit der Aussage etwas vor den Kopf gestossen, da ich dachte es sein ein gutes Angebot.
Ich muss dazu sagen meine Ex ist kein Mauerblümchen und ich habe psychisch sehr unter ihr gelitten die Zeit. Aktionen wie an diesem Weihnachten als mir verboten hat das mich meine Eltern in auch meiner Wohnung besuchen wollen hat sie mir verboten mit dem Grund wir sind getrennt. (sie wohnen 900km entfernt und wir sehen uns nur 1x im Jahr)

Wie auch immer, ich fühle mich etwas verarscht da sie diese Summe nicht annehmen will.

Alle Rechnungen liegen mit meinem Namen schriftlich vor. Ich habe keinen Auszug oder sonst einen Beleg welcher nachweisen könnte das sie mir die Hälfte gegeben hat. War einfach immer Bar so nebenbei.

Ich sagte ihr ich möchte die Belege das sie an der Zahlung teilgenommen hat.

Sie ist jetzt sehr sauer und beginnt alle Möbel billig zu inserieren. Ich sagte dann muss ich eine Anzeige machen denn die Ware gehört nachweislich nicht ihr und wenn 50/50 wäre dürfte sie das auch nicht einfach oder?

Welche Rechte habe ich und welche hat sie? Dachte mein Angebot sei ok aber wenn sie die Sachen einfach inserieren will beharre ich auch auf den Belegen.

Wie seht ihr das?

Sorry für den vielen Text.

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Ich würde ihr überhaupt nichts geben. Alle Rechnungen laufen auf Deinen Namen. Eine Zahlung Ihrerseits ist nicht nachweisbar.

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Geld auf dem Bankkonto hat zunächst nichts damit zu tun, ob eine PayPal Zahlung funktioniert oder nicht. PayPal schaut nicht bei jedem Kauf nach, ob auf dem Bankkonto ein ausreichendes Guthaben ist, oder nicht.

Auch musst Du bei einer PayPal Zahlung niemals Deine IBAN eingeben.
Ich fürchte, Du bist einem Betrug aufgesessen.

Wende Dich an den PayPal Kundendienst. Und mache Dich darauf gefasst, dass die eine Datenprüfung anhand Deines Personalausweises machen.

PayPal kannst Du anrufen: 0800 - 7234500 oder 069 945189832.

Die Leute sind montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr für Dich da

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per „Waren und Dienstleistungen“ gezahlt

Genau diese Zahlungsweise ist doch mit Käuferschutz. Was ist jetzt Dein Problem?

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Wenn PayPal eine andere Zahlungsform möchte, dann ist damit eine Kreditkarte gemeint.

PayPal ist wohl der Meinung, dass Du nicht volljährig bist (bzw. bei Accounterstellung warst) und möchte das jetzt auf die einfachste Art geklärt wissen.

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Dein Problem ist, dass du PayPal akzeptiert hast. Da hat er 180 Tage Zeit um einen abweichenden Artikel zu melden, und Du nimmst das Handy dann auch nach 180 Tagen noch zurück.

Wann kapiert ihr es denn? Kleinanzeigen und PayPal ist wie Feuer und Wasser.
Entweder Abholung mit Barzahlung oder wenn schon Versand, dann nur nach Vorab-Überweisung auf Dein Bankkonto.

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Du solltest Dir erstmal klar werden, wo Du gekauft hast.
Ebay oder Kleinanzeigen?
Ich nehme an Kleinanzeigen, denn nur dort überweist man u.U. direkt an den Verkäufer.

Du kannst natürlich zur Polizei gehen, dort Anzeige erstatten. Damit könnte der Betrüger u.U. von weiteren Taten abgehalten werden.

Das bringt Dir aber noch kein Geld. Das müsstest Du privatrechtlich (also vor Gericht) einklagen.

Achja - und besser in der Schule aufpassen. Den Begriff "tuhen" gibt es in DE nicht.

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Studenten sind i.d.R. nur beim ersten Studium noch über die private Haftpflicht der Eltern mitversichert. Wendet Euch schnellstens an Euren Versicherungsagenten, denn eine fehlende private Haftpflichtversicherung kann Dich die Existenz kosten.

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was machen die besser als Du selbst?
und was verlangen die dafür?
Falls Du alles selbst machen kannst, seh ich keinen Anlass, irgendjemandem mein Geld zu geben, wenn ichs auch direkt zum Anbieter tragen kann.

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Glaubst Du wirklich, dass ein Gewinnspielveranstalter aus Georgien seriös ist?
Auf der Seite gibt es unten einen Link zur Datenschutzerklärung.
Dort ist beschrieben, wie Du gemäß Art. 17 DSGVO eine Löschung Deiner Daten verlangen kannst.

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Kündigen würde ich, aber ihr habt meiner Meinung nach einen Vertrag mit 30 Tagen Kündigungsfrist geschlossen.

Klick => Policies

Es muss ja wohl irgendwo ein Schriftstück mit der Postanschrift dieses Ladens geben, an die Du ein Einschreiben (Einwurf) schicken kannst. Per Mail würde ich die gleiche Kündigung auch noch einmal senden.

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Geh nochmal auf die Seite, und schau mal nach ob Dir da wirklich was versprochen wird. Da werden schöne große Pakete und Paletten gezeigt, kaufen tutst Du aber eine nicht näher spezifizierte Box - eben eine Mystery-Box, bei der Du nicht weißt, was drin ist.

Die angeblich von Kunden stammenden Super Bewertungen sind mit Sicherheit Fake.

Ich bin selbst schon darauf reingefallen.

Abhaken, allen Bekannten davon erzählen, das hält den einen oder anderen vielleicht davon ab, auch so nen Scheiß zu machen.

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nein, denn ein Account darf gemäß der geltenden Nutzungsbedingungen nicht an andere übertragen werden:

Epic gewährt Ihnen ein persönliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares eingeschränktes Recht und eine Lizenz zur Installation und Nutzung einer Kopie der Software auf einem Gerät für Ihre persönliche Unterhaltungsnutzung (die „Lizenz“).

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Der Verkäufer wollte Vorkasse. Dann versendet er mit Sicherheit nicht, solange die Zahlung nicht eingegangen ist.

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Ja, Käuferschutz gilt seit (2021?) auch bei digitalen Produkten.

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