eintrag ins grundbuch wenn vater verstirbt?

2 Antworten

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt ja die gesetzliche Erbfolge ein.

Das Erbe geht also zur Hälfte an die Ehefrau und Kinder.

Die Ehefrau ist ja bereits zu 50% Eigentümer der Immobile. Sie erhält also 25% dazu, hat dann 75%. Die restlichen 25% erben dann die 4 Kinder, also jeder 6,25% und so würde das auch ins Grundbuch eingetragen werden.