Was kostet Unterschrifts-Beglaubigung beim Notar für Grundschuld-Löschungsbewillligung im Wert von E 100.000? Gibt es kostengünstigere Stelle?

2 Antworten

Michael:

Notarkosten für die Unterschriftsbeglaubigung bei einem Wert von 100 000 Euro = 64,98 Euro.

Voraussetzung ist allerdings, dass du ihm den vollständigen Löschungsantrag lieferst. Dieser Antrag ist i.d.R. bereits Teil der Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtgsgläubigers.

Fertigt der Notar hingegen auch den Löschungsantrag, beträgt seine Gebühr incl. Umsatzsteuer 152,44 Euro.  

In Hessen zahlst du beim Ortsgericht für die Beglaubigung ca. 10,-- €uro.

Also sollte man nach Hessen fahren, um kostengünstig Beglaubigung zu bekommen. Warum ist das in Hessen für E 10 möglich und in Bremenfür  E 65? Die Leistung ist dieselbe?

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@Michael47

Miichael:

Neben den Notaren regelt Landesrecht die Zuständigkeit zur Beglaubigung von Unterschriften.

Empfehlung: Erkundige dich beim zuständigen Grundbuchbeamten.

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@Franzl0503

Neben dem Hessischen Ortsgericht gibt es noch den Badischen Grundbuchratsschreiber, da ebenfalls öffentlich beglaubigen darf. Aber der ist von Bremen noch weiter weg...

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Löschungen im Grundbuch kann nur ein Notar veranlassen, daher kommst Du um diesen nicht herum. In meinem Fall hat der Notar in diesem Fall etwa 160,- € verlangt. Hinzu kommen dann noch die Kosten der Justizkasse für die Löschung.