Was gilt bei Tod des Ehepartners in Bezug auf Steuererklärung und Freistellungsauftrag?

1 Antwort

An den Fristen ändert sich nichts.

Im jähr des Todesfalls wird noch "normal" veranlagt, weil ja zu Beginn des Jahres die vosaussetzungen vorlagen.

Außerdem gibt es im Folgejahr noch das "Gnadensplitting" also der Verwittwete wird letztmalig nach der Splittingtabelle veranlagt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986