Privatverkauf, Corona und § 477 BGB Beweislastumkehr?

3 Antworten

Hallo Andreas!

Ich glaube, Du hast die Gewährleistung hier „falsch verstanden“. Der Verkäufer muss keine Kenntnis vom Mangel haben, damit ein Gewährleistungsanspruch vorliegt. Es kommt, meine ich, allein darauf an, ob der Mangel bei Übergabe vorlag. Dies wird innerhalb der ersten 6 Monate zugunsten des Käufers vermutet, anschließend hat der Käufer die Beweislast.

Wusste der Verkäufer vom Mangel und hat ihn dem Käufer arglistig verschwiegen, kann der Käufer sogar drei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

Das Problem ist einerseits die Beweislast und andererseits Corona.

Ein Sachverständiger wird sicher nachweisen können, wie lange der Mangel schon vorliegt. Ob er nachweisen kann, dass der Verkäufer dies wusste, weiß ich nicht.

Und hinsichtlich Corona gab es ja nun eine Menge Einschränkungen und Änderungen zuungunsten der Verbraucher. Beispielhaft sei hier nur die Gutscheinregelung bei Veranstaltungen zu erwähnen. Das war auch ein beispielloser Und rückwirkender Eingriff in das Privatrecht.

Ich denke dein Anwalt hat hier absolut Recht. Du wirst keine andere Möglichkeit haben, als über den Sachverständigen zu gehen und dann die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Hallo Frommwood,

vielen Dank für die Antwort.

Aber bevor jetzt hier eine Diskussion beginnt die so nicht geplant war. Nochmal alles in Kurzform:

Ich habe die Gewährleistung richtig verstanden und weiss auch was versteckte Mängel, arglistige Täuschung usw. ist.

Hier geht es nur darum, dass es durch den Gesetzgeber einigen unmöglich gemacht wird in den ersten 6 Monaten den Mangel dem Verkäufer mitzuteilen.

Denn nur in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Aber in den ersten 6 Monaten bestand die Corona Beschränkung, die ebenfalls der Gesetzgeber beschlossen hat.

Klar hat der Anwalt Recht, denn jetzt liegt im Grunde genommen unverschuldet die Beweislast bei mir.

Ich kann mir keinen Sachverständigen leisten.

Nochmal hier geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber einerseits verhindert Fristen einzuhalten, andererseits aber die Gerichte ihre Urteile mit der Frist von nur 6 Monaten begründen kann.

Obwohl ich ja den Schaden bei 2 Campingplatz besuchen gar nicht verursachen kann, und auch keinen Grund dazu habe, denn ich war froh einen Wohnwagen mit festem Vorbau unweit von Köln gefunden zu haben.

Ich konnte und durfte die Frist ja aufgrund von Corona gar nicht einhalten und den Schaden innerhalb von 6 Monaten anzeigen. Außerdem bin ich 65 Jahre alt und gehöre mit zur Risikogruppe, da es um meine Gesundheit nicht gut bestellt ist. Das widerspricht sich doch und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Bliebe noch die Möglichkeit, das Fenster so abzudichten das es ca. 2 Jahre dicht ist und verkaufen.

Eine Versiegelungsfuge ist eine Wartungsfuge. Das schreibt jeder der Fenster oder Sanitärräume versiegelt unter seine Rechnung. Viele kennen das auch vom Badezimmer her, da löst sich an der Badewanne und am Waschbecken mit der Zeit der Silikon.

Hat das denn DEIN Verkäufer repariert?

Oder vielleicht selbst schon so gekauft und wusste davo nichts!?

Und wenn der Verkäufer es repariert hat und der Meinung war, dass das repariert und OK ist, hat er auch nichts verschwiegen.

Also unabhängig von den Dir angesprochenen Fristen, ist es in der Regel sehr schwer bis unmöglich eine Arglist zu beweisen.

Und was die Fristen bzw. Fristenverlängerungen angeht, halte ich das ehrlich gesagt für Blödsinn. Ich nenne es einfach mal "allgemeines Lebensrisiko" wenn DU mit diesen 6 Monaten nicht klar kommst!

Der Verkäufer wohnt dort schon fast 10 Jahre und hatte 2 Wohnwagen. In einem wohnte er in dem anderen, der dicht ist sein Sohn. Jetzt wohnt er in dem dichten Wohnwagen. Natürlich hat er davon gewusst, wer schmiert schon 2Tuben Silikon zwischen Fenster Rahmen und Flügel, so das man das Fenster nicht öffnen kann wenn es dicht ist.

Wenn für Dich über 5.000,00 EUR Blödsinn ist dann musst Du es aber haben, oder Wohnwagen verkaufen.

Wenn ich fast 6 Monate nicht auf den Platz kann, dann komm ich mit 6 Monaten auch nicht klar.

Im Kaufvertrag steht nicht gekauft wie besichtigt, sondern der Wohnwagen mit Anbau und Zubehör wird Mängelfrei übergeben. Die Satellitenschüssel, eine Wandverkleidung, die Regenwassertonne, alles Dinge die im Kaufvertrag aufgeführt sind hat er abmontiert bzw. mitgenommen.

Glaubst Du etwa das ich mit 65 Jahren nochmal 3.000,00 - 5.000,00 EUR ansparen kann. Alles "allgemeines Risiko"

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