Finanzamt fragt nach uralten Unterlagen bzgl. Freistellungsauftrag

4 Antworten

Wenn Du mehr als 801€ freigestellt hast, landest Du automatisch in der Sonderprüfung. Das passiert schon mal, da die Banken das unterschiedlich handhaben. Einige Banken stellen immer 801€ frei bis auf Widerruf, andere immer nur für ein Jahr. Einfach nacherklären und eine plausible Erklärung liefern. Wenn die Zast und soli abgeführt wurden, hast Du ja nix hinterzogen.

Ist mir auch mal passiert,dass ich die Freistellungsaufträge nicht ordentlich überwacht habe. Nachdem das aufgefallen ist und das FA mir schrieb, habe ich das in Ordnung gebracht, dem Finanzamt das mitgeteilt, mich dabei entschuldigt. Fertig aus, das wars dann.

Wenn du denen jetzt noch einen Beleg aus 2007 nachreichen kannst spricht das für deine Ordnung. Ich hätte den wohl nicht mehr, auch nicht im Gedächtnis. Mach`s und warte was kommt. Je nach Summe ist das Thema schnell erledigt. Leider hast du keinen Betrag genannt, damit man das mal einschätzen könnte. Ich habe schon mal hier zur guten Zusammenarbeit mit dem FA geschrieben, wurde dann aber von einem Superexperten nicht für voll genommen.

Die Steuererklärung für 2007 hast Du frühestens in 2008 abgegeben. Wenn Du Steuern hinterzogen hast, dann kann man Dich immer noch wegen Steuerhinterziehung belangen, denn da beträgt die Verjährungsfrist für den Grundtatbestand 5 Jahre.

Zusätzlich mußt Du die Steuer nachzahlen und zwar bis zu 10 Jahre zurück.

Damals gab es noch keine Abgeltungsteuer. Die erfolgten Steuerabzüge waren lediglich vorläufig. Die endgültige Besteuerung fand im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung statt. Die Beträge hätten also in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen, damit sie mit dem Steuersatz für Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen belastet werden konnten. Dabei wurde allerdings der bereits erfolgte Steuerabzug berücksichtigt. Die Differenz ist zu verzinsen und nachzuzahlen.

Zinseinkommen muss man nicht zwingend Erklären, man kann es auch sein lassen und die Zast und Soli hat man ja schon gezahlt. Das FA fragt nur nach wg. zu hoher Freistellung.........

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@hildefeuer

@hildefeuer: Mit der ZASt liegst Du nicht richtig. Ein "Abschlag" ist eine "Vorauszahlung" auf die festzusetzenden Steuern. Der Abschlag wurde als Quellensteuer erhoben:

"Die Zinsabschlagsteuer wurde als Quellensteuer bei definierten Einkünften aus Kapitalanlagen fällig. Als Maßgebend für das Veranlagungsverfahren galt der individuelle Grenzsteuersatz des Zinsempfängers. Nach § 45a des Einkommensteuergesetzes war es daraufhin möglich, die gezahlte Zinsabschlagsteuer als Vorauszahlung gutgeschrieben zu bekommen. Dies geschah sobald eine entsprechende Steuerbescheinigung vorgelegt werden konnte."

Quelle: http://www.steuerberaten.de/tag/zinsabschlagsteuer/

Was Du beschreibst, ergibt sich seit Einführung der Pauschalsteuer auf manche Kapitalerträge, die sog. Abgeltungsteuer.

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