Vergessener Freistellungsauftrag?

1 Antwort

Die Sparerpauschbetrag kannst Du in Anspruch nehmen - egal ob dieser als Freistellungsauftrag bei Banken und Brokern eingerichtet ist oder nicht.

Mit der Einkommensteuererklärung wird ein ggf. fälschlicher Steuerabzug wieder korrigiert, d.h. wenn Deine Einkünfte aus Kapitalerträgen insgesamt unter 801 EUR (für Alleinstehende) liegen, bekommst Du gezahlte Abgeltungssteuer und SolZ-Beträge automatisch wieder zurückerstattet.

Du kannst eine freiwillige Einkommensteuererklärung max. vier Jahre zurück noch verfassen und einreichen. Jetzt in 2021 wäre das also noch für 2020, 2019, 2018 und 2017 möglich.

Danke. Bei mir handelt es sich aber um keine Einkommenssteuererklärung, sondern einen Verlustvortrag (hatte in dem Jahr kein Einkommen, jedoch Werbungskosten) vom Masterstudium. Das geht bis 7 Jahre rückwirkend. Kann ich das dann also trotzdem noch mit angeben oder geht das nicht, weil es keine Einkommenssteuererklärung ist, bzw. Zu lange her?

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@allevergeben

Die gezahlte Steuer ist eine Einkommensteuer (auf Kapitalerträge) und damit müsste es sich um eine Einkommensteuererklärung handeln, um dies wieder erstatten zu lassen. Ein Verlustvortrag stellt ja nur Verluste fest, die vorgetragen werden - es gibt hier keine Erstattung, nur eine zukünftige Minderung der Steuerlast.

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@Petz1900

Genau, denn einfach nur eine Feststellung des Verlustvortrags dürfte es ja wohl nicht sein. Wo sonst würde man denn die Positionen deklarieren, die den Verlustvortrag konstituieren?

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