Vergessener Freistellungsauftrag?
Hallo,
ich sitze gerade an meinem Verlustvortrag vom Studium. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich 2016 bei einer Bank vergessen hatte den Freistellungsauftrag zu stellen und entsprechend Steuern auf die Zinsen abgezogen wurden (Es handelt sich lediglich um etwa 3€). Ich hatte jetzt gelesen, dass man sich diese versehentlich gezahlten Steuern zurückerstatten lassen kann, allerdings finde ich keine Infos dazu wie lange rückwirkend. Geht das immer nur direkt im Folgejahr (sprich hätte ich es 2017 zurückfordern müssen) oder könnte ich zusammen mit dem Verlustvortrag noch die Anlage KAP mitabgeben und um Rückzahlung bitten?
Danke im Vorraus!
1 Antwort
Die Sparerpauschbetrag kannst Du in Anspruch nehmen - egal ob dieser als Freistellungsauftrag bei Banken und Brokern eingerichtet ist oder nicht.
Mit der Einkommensteuererklärung wird ein ggf. fälschlicher Steuerabzug wieder korrigiert, d.h. wenn Deine Einkünfte aus Kapitalerträgen insgesamt unter 801 EUR (für Alleinstehende) liegen, bekommst Du gezahlte Abgeltungssteuer und SolZ-Beträge automatisch wieder zurückerstattet.
Du kannst eine freiwillige Einkommensteuererklärung max. vier Jahre zurück noch verfassen und einreichen. Jetzt in 2021 wäre das also noch für 2020, 2019, 2018 und 2017 möglich.
Die gezahlte Steuer ist eine Einkommensteuer (auf Kapitalerträge) und damit müsste es sich um eine Einkommensteuererklärung handeln, um dies wieder erstatten zu lassen. Ein Verlustvortrag stellt ja nur Verluste fest, die vorgetragen werden - es gibt hier keine Erstattung, nur eine zukünftige Minderung der Steuerlast.
Genau, denn einfach nur eine Feststellung des Verlustvortrags dürfte es ja wohl nicht sein. Wo sonst würde man denn die Positionen deklarieren, die den Verlustvortrag konstituieren?
Danke. Bei mir handelt es sich aber um keine Einkommenssteuererklärung, sondern einen Verlustvortrag (hatte in dem Jahr kein Einkommen, jedoch Werbungskosten) vom Masterstudium. Das geht bis 7 Jahre rückwirkend. Kann ich das dann also trotzdem noch mit angeben oder geht das nicht, weil es keine Einkommenssteuererklärung ist, bzw. Zu lange her?