Worauf muss man nach der Heirat in Freistellungsaufträgen achten?

2 Antworten

Nach der Heirat werden Freistellungsaufträge gemeinsam erteilt für Kapitalerträge bis zu 1602 Euro im Jahr. Das ganze ist auch rückwirkend möglich.

Darauf, dass sie in Zukunft gemeinsam gelten.

Bekamst du letztes Jahr 1200,-€ Zinsen, konntest du 399,- davon nicht freistellen. Wenn du jetzt heiratest kannst du (dann ihr) es sehrwohl. Vorausgesetzt dein Mann hat nicht so hohe Kapitalerträge dass ihr gemeinsam über 1602,-€ kommt.

Die Ehepartner werden beide in die Formlare eingetragen.