Warum wurden meine Fortbildungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt?

2 Antworten

Ein Englischkurs ist zunächst nicht spezifisch für Deine Tätigkeit, sondern kann vielseitig eingesetzt werden.

Daher solltest Du nun Deinen Arbeitgeber ansprechen und um eine formlose Bestätigung des Unternehmens bitten, auf dem der Sachverhalt kurz und sachlich dargestellt wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Mausi hat sich im Dezember 2014 auf eine Stellenausschreibung als Kammerjägerin in internationalen Hotels beworben. Aufgrund ihrer bisherigen Berufserfahrung und Qualifikation entsprach Frau Mausi den Stellenanforderungen mit Ausnahme der erforderlichen guten Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

Wir haben ihr daher eine Stellenzusage zum 01.01.2015 unter der Voraussetzung gegeben, daß sie in einem Intensiv-Sprachkurs ihre Englischkenntnisse verbessert.

Frau Mausi hat uns die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Sprachkurs mit Bestätigung vom 16.12.2014 nachgewiesen. Sie ist seit dem 01.01.2015 als Mitarbeiterin im Unternehmen tätig.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Bär

Personalvorstand der BRUMMbär AG

Das reichst Du beim Finanzamt ein und begründest damit implizit auch, warum Du nicht einen günstigen VHS-Kurs, sondern diesen Intensivkurs genommen hast. Es war berufsbedingt. Nun ist das Finanzamt am Zug :-)

Ich habe nun die Bergündung für die Ablehnung gefunden:

"Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkentnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittelt, konnten nicht als Werbungskosten (Fortbildungskosten) anerkannt werden, weil ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit nicht erkennbar ist"

Sehe die das also mittlerweile als überflüssig an, dass man einen Englischkurs belegt, weil diese Kenntnisse doch in der Schule vermittelt werden? Hier ging es nichtmal um Grundkenntnisse bei meinem Sprachtraining -.-

finanzfrageTeam  20.08.2015, 00:28

Liebe Mausi1810,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

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