Nachzahlung bei Steuerklasse 6?
Hallo zusammen,
Ich bin verwirrt. :D
Ich habe den Arbeitgeber im März gewechselt und habe noch 2x eine höhere Nachzahlung von meinem Ex Arbeitgeber erhalten und habe diese mit Steuerklasse 6 versteuern müssen. Sonst habe ich von Januar bis Dezember "normal" mein Gehalt versteuert.
Laut "Steuerbot" muss ich knapp 700€ nachbezahlen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum ich im schlechtesten Steuersatz dann immer noch etwas nachzahlen muss.
3 Antworten
Das ist nicht selten. Bei LSK VI beginnt der Steuersatz bei 14%, während Dein Grenzsteuersatz vielleicht bei 35% liegt.
Wenn Du beide Einkünfte addierst und beide zusammen in einen Nettorechner eingibst, wirst Du sehen, dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.
Denn ein Nettorechner gibt für Alleinstehende schon den zutreffenden Lohnsteuerabzug an. Also bei Job 1 ergibt sich bei LSK I x Lohnsteuer, bei Job 2 y Lohnsteuer in LSK VI. Das wird weniger sein, als wenn Du das Gesamtbrutto für beide Jobs in LSK I eingibst. Die Differenz wird der Nachzahlung entsprechen.
Steuernachzahlungen bei zwei Anstellungen mit Abrechnung des einen über Steuerklasse IV sind normal. Das ist auch der Grund warum bei Steuerklasse IV die Einkommensteuererklärung zwingend erforderlich ist.
Wieviel Steuern wurden dir abgezogen und wieviel Steuern zeigt www.nettolohn.de für den Bruttojahreslohn an bzw. wie ist da die Differenz?