Inkassobüro geht nach Ausschlagung des Erbes auf Angebot ein. Müssen wir nun trotzdem zahlen?

2 Antworten

Wir kenne nicht den Worlaut des Angebots, welches Ihr gemacht habt.

Wenn Ihr klar gesagt habt, dass Ihr das Angebot macht unter der Bedingung, dass ihr das Erbe annehmt und ausschlagen werdet, wenn das Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird, dann seid ihr auf jeden Fall raus.

Aber auch sonst seid Ihr meiner Ansicht nach raus, denn Ihr habt ja keine Schuldübernahme erklärt, sondern nur das Angebot gemacht aus dem Erbe 5.000,- zu zahlen, weil sonst das Erbe überschuldet ist.

Nun habt ihr ausgeschlagen und die Inkassofirma kann sich an die OFD wenden, die ja für Vater Staat nun das Erbe verwalten wird.

Was für aEuch aus dem Erbe interessant ist, könnt ihr ggf. bei der Versteigerung ersteigern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort.

Wir haben in unserem Angebot lediglich erwähnt, dass wir - als gesetzliche Erben - bereit wären 5000€ Euro zu bezahlen oder ansonsten das Erbe ausschlagen müssten, sofern sie nicht darauf eingingen.

Jetzt sind sie zwar auf das Angebot eingegangen, aber quasi einen Tag vor Ablauf der Ausschlagungsfrist. Da wir nicht bis zum letzten Tag am Montag abwarten wollten, haben wir am Freitag bereits ausgeschlagen. Ein befreundeter Anwalt meinte jedoch, dass wir evtl. zwar nicht als Erbe, sondern nun „persönlich“ diese Summe zahlen müssten, weil wir das Angebot gemacht haben. Dies macht uns stutzig. Auch die Tatsache, dass das Inkassobüro bis einen Tag vor Ablauf der Frist gewartet hat.

0
@beckmagu

Ich bin, wie gesagt, anderer Ansicht als der Anwalt. Ihr habt einen klaren Zusammenhang mit dem Erbe hergestellt und könnt nun den Einwand machen, dass ihr ausgeschlagen habt, weil die sich Zeit bis zum letzten Tag gelassen haben.

0

Ist es denn nicht so, dass das Inkasso nur dann der Ansprechpartner ist, wenn es die Forderung gekauft hat?

0
@correct

Nein, sie können auch einfach gegen Honorar die Forderung beitreiben.

0
@wfwbinder

Das ist schon klar, aber solche "Abkommen" wie hier zu treffen - das glaube ich nicht.

0

Da hat das Inkassobüro Pech gehabt, weil zu lange gewartet.

Durch das Ausschlagen der Erbschaft habt ihr auch keine Verpflichtung, die ansonsten mitgeerbten Schulden zu übernehmen.

Weitere Vorgehehensweise:

Information an das Inkassobüro, dass sie sich an das Nachlassgericht wenden und dort ihre Forderung anmelden sollen und Euch künftig in Ruhe lassen (müsst ja nicht das Wort "Ällerbätsch" in diese Nachricht hineinschreiben).